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Erdgeschoß, Zimmer Nr. 3
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Petra Schuldhaus
Erdgeschoß, Zimmer Nr. 2
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petra.schuldhaus@herrieden.de

   Öffnungszeiten Bürgerbüro »

Montag und Mittwoch von 8:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag von 8:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 07:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Für all diese Zeiten können Sie einen Termin buchen, um Wartezeiten zu vermeiden.

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Alternativ können Sie auch ohne Terminbuchung ins Bürgerbüro kommen, müssen dann jedoch ggf. mit längeren Wartezeiten rechnen.

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Rechte


Übermittlungssperre

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Worum geht's?

Der Gesetzgeber erlaubt die Weitergabe von personenbezogenen Daten aus dem Melderegister für Auskunftszwecke an Dritte.

Er gibt Ihnen aber auch die Möglichkeit, dieser Weitergabe für bestimmte Auskunftsarten zu widersprechen. Hinsichtlich der Weitergabe von Daten an Auskunftssuchende im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft ist dies jedoch auf Internetauskünfte beschränkt, soweit nicht die Voraussetzungen für eine allgemeine Auskunftssperre bestehen.

Für folgendende Auskunftsarten kann ohne weitere Angaben von Gründen eine Übermittlungssperre beantragt werden:

  • Politische Parteien (Art. 32 Abs. 1 MeldeG)
  • Alters- / Ehejubiläen (Art. 32 Abs. 2 MeldeG)
  • Adressbuchverlage (Art. 32 Abs. 3 MeldeG)
  • Religionsgesellschaft (Art. 29 Abs. 2 MeldeG)
  • Internetauskünfte (Art. 31 Abs. 3 MeldeG)

Der Widerspruch ist unbefristet bzw. bis auf Widerruf gültig.

Was wird benötigt?

Es müssen
» der Familienname
» der Vorname
» das Geburtsdatum
» die Anschrift
» und ein stichhaltiger Grund
eingegeben werden.

Bei der Antragstellung wird ein PDF–Formular erstellt. Dieses müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und im Bürgerbüro der Stadt Herrieden einreichen.

Was kostet der Eintrag einer Übermittlungssperre?

Die Beantragung einer Übermittlungssperre ist gebührenfrei.