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Ansprechpartner

Inklusionsbeauftrage

Bartsch Erwin
(Schwerpunkt: Menschen mit Behinderung)
Telefon: 09825 8684
bartsch.erwin@t-online.de

Leichs Josef
(Schwerpunkt: Senioren)
Telefon: 09825 93280
josef.leichs@t-online.de

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Inklusion


Inklusionsbeirat der Stadt Herrieden, Mitglieder und Geschäftsordnung

Der bisherige „Behindertenbeirat“ und der Seniorenbeauftragte der Stadt Herrieden haben in ihrer Tätigkeit eng zusammengearbeitet und hierbei festgestellt, dass es in der Aufgabenstellung sehr viele Gemeinsamkeiten gibt. Aus diesem Grund hat man beschlossen die bisher nebeneinander bestehenden Aufgabenfelder zusammenzulegen und am 23. April 2019 wurde in Herrieden der „Inklusionsbeirat der Stadt Herrieden“ gewählt.

Er hat die Aufgabe den Bürgermeister, den Stadtrat, dessen Gremien und die Stadtverwaltung in Fragen der Behinderten- und Seniorenarbeit zu beraten und Empfehlungen zu geben. Er unterstützt den kommunalen Behinderten- und Seniorenbeauftragten, soll Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung sein und ist ein Verbindungsglied zwischen den in Herrieden vorhandenen Senioren- und Selbsthilfeeinrichtungen.

Insbesondere wirkt er mit die Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderung sowie Senioren in der Stadt Herrieden sowie ihre Teilhabe am öffentlichen Leben zu verbessern. Er besteht aus stimmberechtigten Mitgliedern deren Tätigkeit ehrenamtlich und unentgeltlich ist.

Die Mitglieder des Inklusionsbeirates

  • Leichs Josef, Vorsitzender
  • Bartsch Erwin, stellvertretender Vorsitzender
  • Hödel Margarete, Schriftführerin
  • Christ Walburga
  • Dauer Sieglinde
  • Mauksch Ingeborg
  • Sörgel Laura

Geschäftsordnung für den Senioren- und Inklusionsbeirat der Stadt Herrieden

Grundlage für diese Geschäftsordnung ist die Satzung zur Regelung des kommunalen Beirats für Senioren sowie die Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Senioren- und Inklusionsbeirat) der Stadt Herrieden.

Zur Vereinfachung wird im folgenden Text die Bezeichnung „Beirat“ sowie die männliche Schreibweise mit dem Zusatz m/w/d verwendet.

Die Geschäftsordnung regelt darüber hinaus im Innenverhältnis die folgenden Punkte:

  1. Leitung des Beirates
  2. Form der Sitzungen
  3. Vertretung im Stadtrat bzw. in den Ausschüssen
  4. Einladungen und Fristen
  5. Inkrafttreten

1. Leitung des Beirates

1.1. Vorsitzender

Der Vorsitzende wird aus den Mitgliedern des Beirates     mit einfacher Mehrheit gewählt.

1.2. Stellvertreter des Vorsitzenden

Der Stellvertreter des Vorsitzenden wird aus den Mitgliedern des Beirates mit einfacher Mehrheit gewählt.

1.3. Schriftführer

Ein Schriftführer wird aus den Mitgliedern des Beirates mit einfacher Mehrheit gewählt. Steht bei einer Sitzung kein gewählter Schriftführer zur Verfügung, so wird zu Beginn einer Sitzung ein Schriftführer vom Vorsitzenden bestimmt.

1.4. Arbeitsgruppen

Es können aus dem Beirat heraus zur Erledigung der Aufgaben Arbeitsgruppen gebildet werden.

Die Leiter der Arbeitsgruppen werden aus den Mitgliedern des Beirates mit einfacher Mehrheit gewählt.

2. Form der Sitzungen

2.1 Leitung der Sitzungen

Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden geleitet.

2.2 Öffentlichkeit der Sitzungen

Die Sitzungen sind öffentlich soweit keine persönlichen Angelegenheiten beraten werden. In diesem Fall ist vom Vorsitzenden die Nichtöffentlichkeit herzustellen.

2.3. Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind die vom Stadtrat bestätigten Mitglieder. Vertreter von Selbsthilfeeinrichtungen können durch andere Mitglieder der Einrichtung vertreten werden.

2.4 Beschlussfähigkeit

Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.

2.5 Beschlussfassung

Die Beschlussfassung im Beirat erfolgt durch offene Abstimmung mit einfacher Mehrheit.

3. Vertretung im Stadtrat bzw. in den Ausschüssen

Der Beirat wird durch den Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den Stellvertreter, vertreten. Es können Arbeitsgruppenleiter oder Fachreferenten bei Bedarf hinzugezogen werden.

4.  Einladungen und Fristen

4.1 Einladungen

Zu den Sitzungen lädt der Vorsitzende ein.

4.2 Einladungsfristen

Die Einladungen zu den Sitzungen werden im Amtsblatt der Stadt Herrieden veröffentlicht und erfolgen mit einer Ladungsfrist von 10 Tagen.

5. Änderungen der Geschäftsordnung und Inkrafttreten

5.1. Änderungen der Geschäftsordnung

Für Änderungen der Geschäftsordnung gilt Punkt 2.5. entsprechend.

5.2 Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung tritt durch Beschluss des Beirates in Kraft.

Herrieden, den 23.04.2019