Logo Herrieden
Menu

Servicezeiten Rathaus

Telefon: 09825 808-0
Telefax: 09825 808-30
E-Mail: mail@herrieden.de

   Öffnungszeiten Bürgerbüro »

Montag und Mittwoch von 8:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag von 8:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 07:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Für all diese Zeiten können Sie einen Termin buchen, um Wartezeiten zu vermeiden.

  Zur Terminbuchung »

Alternativ können Sie auch ohne Terminbuchung ins Bürgerbüro kommen, müssen dann jedoch ggf. mit längeren Wartezeiten rechnen.

Alle anderen Abteilungen
erreichen Sie

Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Landesgartenschau für Herrieden

Keine Bewerbung um Landesgartenschau

2019 hat der Stadtrat beschlossen, dass sich Herrieden für die Landesgartenschau im Zeitraum zwischen 2028 und 2032 bewerben soll. Die erste Phase der Interessensbekundung hatte Herrieden im Sommer 2021 erfolgreich durchlaufen. In der zweiten Phase der offiziellen Bewerbung musste ab Herbst 2021 innerhalb eines halben Jahres ein umfangreiches Bewerbungskonzept erarbeitet werden. Die Bürogemeinschaft Schmidt & Wendt und Köppel wurde beauftragt, dieses Bewerbungskonzept zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern und dem Stadtrat zu erarbeiten.
Doch aufgrund der aktuellen weltpolitischen Umbrüche können aktuell allerdings weder verlässliche Prognosen für die Baukostenentwicklung noch für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in den nächsten Jahren erstellt werden. Gleichzeitig müssen in den nächsten Jahren unaufschiebbare Großinvestitionen von der Stadt Herrieden getätigt werden. Daher ist eine Bewerbung um die Landesgartenschau aus heutiger Sicht anders zu bewerten als zu Beginn des Bewerbungsverfahrens 2019

Bürgermeisterin Dorina Jechnerer stellte daher in der Stadtratssitzung vom 6. April 2022 zur Abstimmung, dass unter den gegebenen Umständen die Bewerbung für den Zeitraum 2028-2032 nicht aufrechterhalten werden soll. Vielmehr sollte zunächst die Verlegung des Sportgeländes mit Variantenuntersuchungen geprüft werden und im Falle einer positiven Entscheidung zur Sportplatzverlegung im Einvernehmen mit der SG TSV DJK Herrieden das Bewerbungskonzept als Interessensbekundung für den nachfolgenden Bewerbungszeitraum (ab 2033) eingereicht werden. Bei zukünftigen städtebaulichen Planungen sollte das bereits vorliegende Bewerbungskonzept herangezogen werden. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Interessensbekundung keinen Automatismus für das weitere Bewerbungsverfahren darstellt und der Stadtrat im Falle einer neuen erfolgreichen Interessensbekundung erneut über das dann gültige Bewerbungskonzept beschließen muss.

Die Mehrheit im Stadtrat sprach sich allerdings gegen die Einreichung des Konzepts als Interessensbekundung für den Nachfolgezeitraum ab 2032 aus und nahm das Konzept lediglich zur Kenntnis. Eine Bewerbung für den Zeitraum 2028-2032 wird nach Beschluss des Stadtrates nicht eingereicht.

Präsentation im Stadtrat

Lage Flächenumgriff

Kerngebiet 1 - Konversion zur öffentlichen Parkanlage

Kerngebiet 2 - Konversion zu Freizeit und Sport

Kerngebiet 1 - Altmühlinsel - Konzeptskizze Gestaltung


Bürgerworkshop am 19. Februar 2022 für die Bewerbung zur Landesgartenschau zwischen 2028 und 2032

Am 19.02.2022 waren im Rahmen eines Bürgerworkshops im Onlineformat alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen, sich über den aktuellen, konzeptionellen Entwurf zu informieren, Fragen zu stellen und Bedenken oder Ideen einzubringen.

Bürgerworkshop zur Landesgartenschau

Alle bisherigen Anregungen aus der Bürgerbeteiligung wurden bei der Erarbeitung des Entwurfes berücksichtigt. Über die konkrete Gestaltung des Bewerbungskonzeptes wurde in der Stadtratsklausur am 26.02.2022 beraten. Dabei wurden unter anderem folgende Aspekte des ersten Entwurfs diskutiert, ohne dass zu den einzelnen Diskussionspunkten abschließende Beschlüsse gefasst wurden:

Grundsätzliches

Soll die Bewerbung weiter ausgearbeitet werden, mit dem Ziel, den Zuschlag für die Landesgartenschau zu bekommen (Bedingung: echte Konversion eines ausreichend großen Geländes)?

Altmühlinsel

  • Soll die Altmühlinsel als südliches Kerngebiet ausgewiesen (Verlagerung des Sportgeländes) werden?
  • Soll auf der östlichen Altmühlinsel eine dauerhafte und vorbildliche öffentliche Grün- und Erholungsanlage geschaffen werden?
  • Soll der westliche Teil der Altmühlinsel stark entsiegelt und durch Grünstrukturen dauerhaft aufgewertet werden?
  • Eine ausreichende Zahl von Parkflächen soll dort erhalten bleiben.
  • Die Kirchweih soll weiterhin stattfinden können.
  • Soll eine direkte Verbindung zwischen den Parkplätzen auf der westlichen Altmühlinsel und der Altstadt als Option festgesetzt werden?
  • Soll auf der Altmühlinsel soll eine Option für Wohnmobilstellplätze vorgesehen werden?
  • Soll am DJK-Platz am Winner Weg eine Option für Wohnmobilstellplätze vorgesehen werden?
  • Soll eine Flussbühne vorgesehen werden?
  • Soll ein mehrfunktionaler (temporärer) (Kultur-) Pavillon vorgesehen werden?
  • Die Altmühl soll direkt begehbar sein.

Grüngürtel um die Altstadt

  • In der Bewerbung soll das Ziel der durchgängigen Erlebbarkeit des Altstadtgürtels festgesetzt werden.
  • Soll die Option einer Fußgängerunterführung in der Neunstetterstraße dafür festgesetzt werden?
  • Soll die Option für „Wasser in der Stadt“ an geeigneten Stellen durch das Öffnen von Quellfassungen und Verrohrungen festgesetzt werden?

Stadtschloss

Das Stadtschloss soll als zentraler Anlaufpunkt für die Besucher der Gartenschau vorgesehen werden: Veranstaltungen, Ausstellungen, Gastronomie, weitere Möglichkeit, Tickets zu kaufen und Informationen zur Gartenschau zu bekommen.

Münchener Straße

  • Soll in der Münchener Straße soll ein Parkdeck vorgesehen werden?
  • Soll in der Münchener Straße ein temporäres Info- und Servicezentrum vorgesehen werden (Toiletten, Erste Hilfe, Bollerwagenverleih, o.ä., Informationen und Ticketverkauf)?

Kerngebiet 2

  • Die Deponie soll als Konversionsfläche einbezogen werden.
  • Zwischen der Nürnberger Str. und der Bärenlochhütte sollen temporär Schauflächen vorgesehen werden.
  • Soll im Bereich zwischen der Nürnberger Str. und der Bärenlochhütte – die Umsetzbarkeit vorausgesetzt – die Option für einen Sportpark ausgewiesen werde?
  • Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung sollen Alternativstandorte für den Sportpark untersucht werden.
  • Soll im vorderen Bereich zwischen Nürnberger Str. und der Bärenlochhütte die Option für Wohnmobilstellplätze vorgesehen werden?

Nürnberger Straße

  • Sollen für die Nürnberger Str. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in die Bewerbung mitaufgenommen werde?
  • Sollen für die Nürnberger Str. Lärmschutzmaßnahmen mit Begrünung in die Bewerbung mit aufgenommen werden?
  • Soll die Prüfung von Varianten der baulichen Umgestaltung der Nürnberger Str. als Option in der Bewerbung mit aufgenommen werden?
  • Sollen im Falle einer erfolgreichen Bewerbung verschiedene Optionen untersucht werden (Einhausung, Tieferlegung, grüner Deckel)?
  • Soll die Absichtserklärung zur Schaffung eines sicheren (Ampel, Querungshilfe) und /oder querungsfreien Übergangs (Fußgängertunnel) der Nürnberger Str. in die Bewerbung mit aufgenommen werden?

Weitere Diskussionspunkte nach Anregungen aus der Bürgerbeteiligung

  • Soll das Freibad als Nebenfläche mit eingebunden werden?
  • Soll der Friedhof bei der Kirche St. Martin als Nebenfläche mit eingebunden werden?
  • Sollen Barrierefreiheit und Inklusion ein übergreifendes Thema bei der LGS-Bewerbung sein?
  • Soll die Bewerbung konsequent klimaneutral, fairtrade und ökologisch ausgerichtet werden?
  • Wie soll das Parken (Parkleitsystem, Einbindung bestehender Flächen, Einrichtung temporärer Parkplätze) im Falle der Durchführung einer Gartenschau organisiert werden?

Aktuell wird von den beauftragten Planerinnen eine Grobkostenschätzung erstellt, um die erforderliche Grundlage für die weiteren Abstimmungen zur Bewerbung zu schaffen.

Für April ist die abschließende Beschlussfassung für das Bewerbungskonzept vorgesehen.


Konzeptioneller Entwurf für die Bewerbung zur Landesgartenschau

Konzeptioneller Vorentwurf zur Landesgartenschau

In der Stadtratssitzung vom 2.2.2022 stellten die Planerinnen der beauftragten Bürogemeinschaft Köppel, Schmidt & Wendt einen Entwurf für die Bewerbung zur Landesgartenschau vor.

Grundlagen des Entwurfs:

  • Anregungen aus der Stadtratsklausur vom 16.10.2021 und
  • die Ideen aus der Bürgerbeteiligung. Seit April 2021 wird regelmäßig im Amtsblatt über die Möglichkeit informiert, dass Anregungen und Ideen zur Landesgartenschau eingebracht werden können. Hierfür steht ein Online-Formular auf der Homepage der Stadt Herrieden zur Verfügung.
  • Außerdem fanden im Dezember 2021 zwei Bürgerspaziergänge zum Thema statt. Auch hier wurden Ideen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger gesammelt.
  • Zusätzlich fanden Abstimmungsgespräche mit Vertretern der Vorstandschaft der SG Herrieden
  • und dem Wasserwirtschaftsamt statt.
  • Alle Schülerinnen und Schüler an den Herrieder Schulen waren zudem eingeladen, an einer Umfrage teilzunehmen.

Der Entwurf kann aus Sicht der Planerinnen zu einer erfolgreichen Bewerbung führen. Die Flächen, die ausgewiesen sind, sind aus Sicht der Planerinnen dafür geeignet, die Ziele einer Landesgartenschau umzusetzen. Die Flächen befinden sich aber nicht alle im Besitz der Stadt. Es ist daher wichtig, dass die Stadt Herrieden, zeitnah mit den Grundstückseigentümern Gespräche führt. Neben dem Erwerb von Grundstücken durch die Stadt Herrieden kann auch über den Tausch von Flächen oder über eine langjährige Verpachtung die erforderliche Grundlage geschaffen werden.

Der Ansatz zur Untertunnelung der Nürnberger Straße verfolgt das Ziel, den Durchgangsverkehr durch die Wohnsiedlung unter die Erde zu bringen und so die Belastung der Anwohner durch Emissionen nachhaltig zu reduzieren. Gleichzeitig muss die Erschließung der beiden Wohngebiete rechts und links der Nürnberger Straße weiterhin sichergestellt sein. Dafür genügt dann allerdings eine deutlich schmalere Siedlungsstraße, wodurch gleichzeitig die Grünstrukturen nachhaltig verbessert werden können. Außerdem wird die Sicherheit für die Schulkinder, die vom Osten zum Schulzentrum laufen, grundlegend verbessert. Nach Rücksprache mit dem Verkehrsplaner sollte diese Variante auch im Rahmen des Verkehrskonzeptes untersucht werden, da durch eine gezielte Verkehrslenkung des Schwerverkehrs von der Autobahn ins Industriegebiet über einen Tunnel in der Nürnberger Str. auch die Neunstetter und Münchner Str. möglicherweise spürbar vom Schwerlastverkehr entlastet werden könnten. Aus Sicht des Erschließungsplaners ist eine Tunnellösung in der Nürnberger Str. grundsätzlich vorstellbar, wobei für eine abschließende Aussage zur konkreten Umsetzbarkeit und den Kosten eine Machbarkeitsstudie erforderlich ist.

Bürgerworkshop am 19.02.2022

Nach der Präsentation des Entwurfs wird am Samstag, dem 19.02.2022, ein Bürgerworkshop stattfinden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen im Rahmen dieses Workshops über den Entwurf zu diskutieren und ihre Ideen, Anregungen und Bedenken einzubringen. Alle Ergebnisse aus dem Bürgerworkshop werden gesammelt. Auf Grund der aktuellen Lage findet der Bürger-Workshop als Online-Veranstaltung statt. Geplant sind zwei Einheiten von 11:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr. Der Nachmittagstermin findet nur dann statt, wenn am Vormittag noch nicht alles umfassend bearbeitet werden konnte. Ggf. fällt die Einheit am Nachmittag auf kürzer aus. Eine Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen zwingend erforderlich. Diese wird per E-Mail erbeten an: michaela.bernhard@herrieden.de

Weitere Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung

Weitere Schritte

  • Am 26.02.2022 wir erneut eine Stadtratsklausur stattfinden. Im Rahmen dieser Klausur sollen auf Grundlage des Entwurfs und der Anregungen aus der Bürgerschaft die Leitlinien und Details für die Erstellung des Konzepts abschließend erarbeitet werden.
  • Eine Beschlussfassung des Konzepts zur Bewerbung soll im April erfolgen.

Wichtige Hintergrundinformationen zum Bewerbungsverfahren:

  • Das Konzept muss berücksichtigen, dass in Verbindung mit einer Gartenschau dauerhafte und vorbildliche öffentliche Grün- und Erholungsanlagen geschaffen oder bestehende Anlagen wesentlich weiterentwickelt und verbessert werden.
  • Es muss der Nachweis erbracht werden, dass durch eine Landesgartenschau eine nachhaltige, umwelt- und naturfreundliche Stadtentwicklung auf den Weg gebracht wird und
  • städtebauliche Fehlentwicklungen korrigiert werden.
  • Für die Bevölkerung müssen nutzbare, attraktive Landschaftsräume und Freiflächen als bleibende Werte geschaffen werden.
  • Die Nachhaltigkeit der Daueranlage ist nachzuweisen.
  • Mit der Schaffung öffentlicher Grünanlagen entsteht ein wertvolles Gut, das sich im Laufe der Jahre verändert und einer kontinuierlichen Pflege im Sinne der Planungsidee bedarf. Daher sollten bereits bei der Bewerbung erste Überlegungen zu zukunftsfähigen Nachnutzungs- und Pflegekonzepten für die Zeit nach der Gartenschau skizziert werden.
  • Die vorgesehenen Flächen für die Daueranlagen müssen langfristig in der Verfügung der Stadt stehen. Daher sollten sich die Flächen im Eigentum der Stadt befinden. Die kostenfreie Dauernutzung nach der Landesgartenschau für die Allgemeinheit muss gesichert sein.
  • Zur Durchführung von Informationsveranstaltungen, Ausstellungen und Beratungen sollen während der Gartenschauen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.
  • Das dabei vorzulegende Konzept wird bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH als Bewerbung eingereicht und abschließend durch die Mitglieder des Fachbeirates der Bayerischen Landesgartenschau GmbH vor Ort geprüft. Der Prüfbericht dient als fachliche Empfehlung für das Bayerische Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz, das die Entscheidung zur Vergabe einer Landesgartenschau im Benehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten trifft.
  • In der Phase der Bewerbung geht es noch nicht darum, planerische Details der Ausstellungsflächen oder den Veranstaltungskalender für das Jahr der Landesgartenschau auszuarbeiten.

Bewerbungsverfahren

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16. Oktober 2019 einstimmig beschlossen, dass die Stadt Herrieden ihr Interesse an der Ausrichtung einer Landesgartenschau bekunden soll. Im aktuellen Verfahren werden die Landesgartenschauen für die Jahre 2028 bis 2032 vergeben. In der ersten Phase der Bewerbung ist von Seiten der Stadt eine Interessensbekundung notwendig. Diese wird derzeit durch die Verwaltung erarbeitet. Die Frist für die Abgabe der Interessensbekundung endet am 30.06.2021. Anschließend entscheidet die Bayerische Landesgartenschau GmbH, ob Gelände und städtebauliche Zielsetzung sich grundsätzlich für eine Landesgartenschau eignen und ob sich die Stadt offiziell um eine Landesgartenschau bewerben darf. Im positiven Entscheidungsfall beginnt mit der Phase 2 die eigentliche Bewerbung.

Chancen einer Landesgartenschau

In Verbindung mit einer Gartenschau kann die Stadt dauerhafte und vorbildliche öffentliche Grün- und Erholungsanlagen schaffen und bestehende Anlagen wesentlich weiterentwickeln und verbessern. Eine Gartenschau kann als wichtiges Instrument für eine nachhaltige, umwelt- und naturfreundliche Stadtentwicklung dienen. Städtebauliche Fehlentwicklungen können korrigiert werden. Ziel soll es sein, für die Bürgerinnen und Bürger nutzbare, attraktive Landschaftsräume und Freiflächen als bleibende Werte zu schaffen.

Chancen im Überblick:

  • dauerhafte Verbesserung der Naherholungsmöglichkeiten
  • Verbesserung der stadtökologischen und -klimatischen Verhältnisse
  • Erhalt und Steigerung der Biodiversität
  • Beseitigung von städtebaulichen, ökologischen und soziologischen Fehlentwicklungen und von grünstrukturellen Defiziten
  • Aktivierung unseres touristischen Potentials

Attraktive Förderungen

Die Schaffung vorbildlicher, dauerhafter Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass der Durchführung einer Gartenschau wird vom Freistaat Bayern finanziell unterstützt. Die dauerhaften Maßnahmen einer Kommune im Rahmen einer Gartenschau werden vorbehaltlich der Beschlussfassung des Bayerischen Landtags über das Haushaltsgesetz mit einer Anteilfinanzierung von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mit einer max. Zu-wendungssumme von 5,0 Mio. Euro gefördert. Für Kommunen in strukturschwachen Gebieten, die innerhalb der Gebietskulisse „Raum mit besonderem Handlungsbedarf in Bayern“ (kurz: RmbH) gelegen sind, erhöht sich der Fördersatz um weitere 10 Prozentpunkte der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Der maximale Fördersatz liegt dann bei bis zu 60 Prozent pro Gartenschau.

Darüber hinaus sind weitere Förderungen wie beispielsweise für den Städtebau, für die temporären gärtnerischen Maßnahmen oder für Beiträge/Aktionen von gemeinnützigen Umweltorganisationen auf den Gartenschauen möglich.

Schau! Gärten verbinden!

Wenn wir uns in Herrieden für die Ausrichtung einer Landesgartenschau bewerben, wollen wir dabei die Ideen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger einbeziehen. Gemeinsam wollen wir unsere Heimat noch schöner machen. Daher freuen wir uns über Ihre Anregungen!

Bild Herrieder Oasen

Bild Herrieder Oasen

Bild Herrieder Oasen

Bild Herrieder Oasen

Bild Herrieder Oasen


Dein Wunschzettel
für neue Plätze zum Spielen, Treffen und für neue Aufenthaltsorte

Wir wollen unsere Stadt noch schöner machen. Dazu brauchen wir Deine Ideen für

  • neue Orte, um zu spielen und um sich zu treffen
  • Sport- und Bewegungsflächen
  • Treffpunkte/Ruheinseln

für Kinder, Jugendliche und Junggebliebene in Herrieden

» Lade hier deinen Wunschzettel herunter, fülle ihn aus und werfe ihn in den Briefkasten am Rathaus ein!

Herrieder Wimmelbild-Puzzle

Hast Du noch andere Anregungen und Ideen für Dein kinder- und jugendfreundliches Herrieden?

Auch Zeichnungen, Bilder, Fotos usw. sind erwünscht. Lass Deiner Fantasie freien Lauf!

Vielen Dank für deine Hilfe!

Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin