Logo Herrieden
Menu

Servicezeiten Rathaus

Telefon: 09825 808-0
Telefax: 09825 808-30
E-Mail: mail@herrieden.de

   Öffnungszeiten Bürgerbüro »

Montag und Mittwoch von 8:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag von 8:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 07:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Für all diese Zeiten können Sie einen Termin buchen, um Wartezeiten zu vermeiden.

  Zur Terminbuchung »

Alternativ können Sie auch ohne Terminbuchung ins Bürgerbüro kommen, müssen dann jedoch ggf. mit längeren Wartezeiten rechnen.

Alle anderen Abteilungen
erreichen Sie

Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 17

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 17


„Wohnen im Burgerfeld“
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB

Aufgestellt: Herrieden, 24.01.2018 / 11.04.2018
Ingenieurbüro W. Heller

Begründung

1. Anlass und Inhalt der Änderung
Der Bebauungsplan Nr. 17 „Wohnen im Burgerfeld“ wurde im Mai 2017 rechtskräftig.

Nach Problemen bei der Umsetzung des Baurechts mit dem angrenzenden Kfz- Betrieb hinsichtlich Lärm und Geruch wurde außergerichtlich ein Vergleich wie folgt vereinbart:
1. Verzicht auf das westlich gelegene Wohnbaugrundstück; stattdessen Ausweisung eines
zusätzlichen Streifens mit 8 m Breite als eingeschränktes Gewerbegebiet zugunsten der
Kfz-Werkstatt.
2. Ausweisung eines 2 m breiten Streifens entlang der Südgrenze als eingeschränktes
Gewebegebiet zugunsten der Kfz-Werkstatt.
Somit sind künftige Nachbarschaftskonflikte ausgeschlossen.

Alle weiteren Festsetzungen bleiben von der Änderung unberührt.

Die vorliegende Begründung bezieht sich ausschließlich auf den geänderten Planinhalt. Die Begründung der ursprünglichen Fassung mit allen Anlagen behält weiterhin Ihre Gültigkeit.

Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt bzw. geändert werden. Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen liegen vor.
Bei vorliegender Änderung ist als „andere Maßnahmen der Innenentwicklung“ der Immissionsschutz des Wohngebietes sowie die Nutzungssicherung des angrenzenden Gewerbebetriebes Inhalt der Planung.


2. Flächennutzungsplan:
Im Flächennutzungsplan ist der Bereich der Änderung als gewerbliche Baufläche dargestellt. Eine Anpassung ist nicht erforderlich.


3. Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes
Das Wohngebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Herrieden, nördlich der Ansbacher Straße. Es handelte sich um eine stillgelegte Gewerbefläche, das ehemalige „Colagelände“. Durch den Bebauungsplan Nr. 17 „Wohnen im Burgerfeld“ (Satzungsbeschluss am 24.05.2017) ist auf dem Gelände ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Das Gebiet ist umgeben von Wohn- bzw. gemischter Bebauung.
Der räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,65 ha und umfasst die Fläche der Grundstücke Fl. – Nrn.: 615, 615/3 – 615/12 und 615/14 – 615/23 der Gemarkung Herrieden.
Der Geltungsbereich ist wie folgt begrenzt:
- im Westen durch den „Burgerwaldweg“ mit den Fl.-Nrn. 1667/153 und 628/1 der Gemarkung Herrieden
- im Süden durch die „Ansbacher Straße (St 2248)“ mit der Fl.-Nr.1667/27 der Gemarkung Herrieden
- im Osten durch die Fl.-Nrn. 622 "Am Burgerfeld"
- im Norden durch die Fl.-Nrn. 617 (gemischte Baufläche) sowie 616 und 615/2 (Gewerbefläche) der Gemarkung Herrieden

4. Umweltbelange
Die 1. Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, bei dem die Vorschriften des § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) zur Anwendung kommen. Dabei wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Aus diesem Grund ist für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 ein Umweltbericht nicht erforderlich.

5. Grünordnung
Durch die Änderung des Bebauungsplanes sind die Belange der Grünordnung, sowie die Eingriffs-, und Ausgleichsregelung nicht betroffen. Es gelten die Ausführungen der ursprünglichen Fassung.


Aufgestellt:
Herrieden, 24.01.2018 / 11.04.2018
Ingenieurbüro W. Heller