Logo Herrieden
Menu

Servicezeiten Rathaus

Telefon: 09825 808-0
Telefax: 09825 808-30
E-Mail: mail@herrieden.de

   Öffnungszeiten Bürgerbüro »

Montag und Mittwoch von 8:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag von 8:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 07:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Für all diese Zeiten können Sie einen Termin buchen, um Wartezeiten zu vermeiden.

  Zur Terminbuchung »

Alternativ können Sie auch ohne Terminbuchung ins Bürgerbüro kommen, müssen dann jedoch ggf. mit längeren Wartezeiten rechnen.

Alle anderen Abteilungen
erreichen Sie

Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Aktuelles zum Thema Windkraft

Aktuelles zum Thema Windkraft


In der Stadtratssitzung am 8. Februar informierte Bürgermeisterin Jechnerer über den aktuellen Sachstand zum Thema Windkraft. Ausführliche Informationen sind im RIS einzusehen.


In Herrieden gibt es aktuell 3 Standorte, die für den Ausbau von Windkraft grundsätzlich betrachtet werden:

  1. Windvorranggebiet (WK 63) im Bereich „Rotenberg“ an der Grenze zu Leutershausen und Ansbach
  2. Vorbehaltsgebiet (WK 26) Rös/Rauenzell
  3. Stadler Forst

In den letzten Monaten haben verschiedene Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene für neue Rahmenbedingungen gesorgt.

Durch die Änderung vom 8. Dezember 2022 des Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) ergibt sich für den Stadler Forst eine neue Sachlage. Der zentrale Prüfbereich wurde für den Fischadler im Bundesnaturschutzgesetz neu auf 1.000 m festgelegt, so dass man nicht mehr davon ausgehen kann, dass das Gebiet für die Errichtung von Windkraftanlagen in Gänze nicht geeignet ist.

Außerdem wurde durch die Änderung der Bayerischen Bauordnung zum 1.1.2023 (BayBo Art. 82) für einen beschleunigten Ausbau der Windenergie die 10 H-Regelung deutlich gelockert; unter anderem in Wäldern, nahe Gewerbegebieten, an Autobahnen, Bahntrassen und in sogenannten Vorrang- und Vorbehaltsgebieten ist der Mindestabstand von Windenergieanlagen (WEA) zur Wohnbebauung seit Herbst 2022 auf 1.000 Meter reduziert.

WK 63 – Rotenberg

Im Bereich des WK 63 hat die Stadt Herrieden eine Kooperation der Städte Ansbach, Leutershausen und Herrieden für ein interkommunales Windkraftprojekt angeregt. Dazu fand am Donnerstag, den 2. Februar 2023 um 19.00 Uhr im Landgasthof Bergwirt Herrieden/Schernberg eine Bürgerinformationsversammlung statt. Die Präsentation dieser Veranstaltung ist im RIS hinterlegt.

Nachdem im WK 63 der Bau eines Windrades grundsätzlich möglich ist, erscheint es sinnvoll, im Zuge einer Erweiterung des Gebietes einen interkommunalen Windpark mit Bürgerwindkraftanlagen zu realisieren. Hierzu müssen in der Stadt Leutershausen und in der Stadt Ansbach entsprechende Beratungen und Beschlüsse erfolgen. Um zu verhindern, dass ein Investor ohne Bürgerbeteiligung im WK 63 eine Windkraftanlage errichtet, muss die Stadt Herrieden die Grundstückssicherung in die Wege zu leitet. Hierzu berät der Stadtrat in nicht-öffentlicher Sitzung.


WK 26 – Rös/Rauenzell

Nachdem von Seiten der Bürgerinnen und Bürger aus Rös Bedenken gegenüber dem Bau von weiteren Windkraftanlagen angemeldet wurden, lud die Stadt Herrieden 2022 zu mehreren Bürgerdialogen ein. Die grundsätzlichen Bedenken konnten dadurch nicht ausgeräumt werden, allerdings wurde von der Mehrheit der teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern zum Ausdruck gebracht, dass wenn ein Windpark (mit bereits einem weiteren Windrad wird durch die zwei vorhandenen Anlagen ein Windpark entstehen) nicht zu verhindern ist, sollte sich die Stadt Herrieden die Planungshoheit hierzu sichern. Bürgermeisterin Jechnerer wandte sich daher in einem Schreiben an Staatsministerin Michaela Kaniber und wurde in ihrem Bemühen vom Landtagsabgeordneten Alfons Brandl unterstützt. Ein Schreiben der Staatsministerin Michaela Kaniber sichert der Stadt Herrieden nun die Planungshoheit zu insofern, als dass durch einen noch abzuschließenden Standortsicherungsvertag mit den Staatsforsten die weitere Federführung beim Ausbau der Windenergie im WK 26 bei der Stadt Herrieden liegt. Über diesen Vertrag wird der Stadtrat in nicht-öffentlicher Sitzung beraten.