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Aufhebung Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“

Aufhebung Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“


mit integriertem Grünordnungsplan.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses mit der Öffentlichen Auslegung zum Verfahren Aufhebung Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“  - Stadt Herrieden

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 28.10.2020 aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB einen Aufstellungsbeschluss mit der Öffentlichen Auslegung zum Verfahren Aufhebung Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern: (TF) 1667/175, 1930, 1000/37, 920, 920/3, 959/5, 1919/2, 1920 und 1921/3, alle Gemarkung Herrieden. Die Gesamtgröße des Geltungsbereichs umfasst etwa 1,49 ha. Der aufzuhebende Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ mit integriertem Grünordnungsplan ist mit abgedruckt. Da der vorgesehene großflächige Einzelhandel an der Stelle nicht weiterverfolgt wird, ist der Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ mit integriertem Grünordnungsplan aufzuheben. Öffentliche Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange zum Verfahren Aufhebung Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ mit integriertem Grünordnungsplan Die Stadt Herrieden hat in ihrer Sitzung vom 28.10.2020 das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ mit integriertem Grünordnungsplan gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange, gemäß § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 28.06.2019 liegt in der Zeit

vom 30.11.2020 bis 08.01.2021

im Rathaus der Stadt Herrieden, Herrnhof 10, Zimmer-Nr. 12, 91567 Herrieden während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum Verfahren Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 20 „Steinweg“ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Herrieden, 20.11.2020
gez.
Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin