Logo Herrieden
Menu

Servicezeiten Rathaus

Telefon: 09825 808-0
Telefax: 09825 808-30
E-Mail: mail@herrieden.de

   Öffnungszeiten Bürgerbüro »

Montag und Mittwoch von 8:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag von 8:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 07:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Für all diese Zeiten können Sie einen Termin buchen, um Wartezeiten zu vermeiden.

  Zur Terminbuchung »

Alternativ können Sie auch ohne Terminbuchung ins Bürgerbüro kommen, müssen dann jedoch ggf. mit längeren Wartezeiten rechnen.

Alle anderen Abteilungen
erreichen Sie

Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Bekanntmachung der erneuten Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB



Stadt Herrieden. Aufstellung Bebauungsplan Nr. 7 für das Wohngebiet „Halmonslache“ im OT Neunstetten

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 11.10.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Wohngebiet „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Der Verfahrenswechsel zum Regelverfahren wurde in der Sitzung am 26.07.2023 beschlossen, da das beschleunigte Verfahren gem. § 13b BauGB aufgrund des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 nicht mehr angewendet werden darf.

Weiterhin wurden gegenüber der Planung im Rahmen der erfolgten öffentlichen Auslegung folgende Punkte geändert:

  • Darstellung der Regenwasserrückhaltung
  • Ergänzung der Baubeschränkungszone im Bereich der bestehenden Freileitung
  • Änderung der geplanten Zufahrt in das Baugebiet

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die bedarfsgerechte Schaffung von Wohnbauflächen. Das bisher landwirtschaftlich genutzte Grundstück soll als Wohngebiet entwickelt werden. Dem Bedarf entsprechend wird ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausgewiesen. Ziel des Bebauungsplanes ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete bedarfsgerechte städtebauliche Entwicklung zu schaffen.

Das geplante Wohngebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Neunstetten. Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 4.300 m² und umfasst Teilflächen der Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 575, 573 und 568 der Gemarkung Neunstetten.

Der Geltungsbereich ist in folgendem Planausschnitt dargestellt (unmaßstäblich):

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Wohngebiet „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten mit Begründung (Stand 11.10.2023), Grünordnungsplan (Stand 11.10.2023) und Umweltbericht (Stand 20.09.2023) ist vom

04.12.2023 bis einschließlich 12.01.2024

im Internet auf der Homepage der Stadt Herrieden (www.herrieden.de) unter dem Reiter „Aktuelle Meldungen“ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen im gleichen Zeitraum die Unterlagen im Rathaus der Stadt Herrieden, Herrnhof 10, 91567 Herrieden während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch übermittelt bzw. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 7 für das Wohngebiet „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und den Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Wohngebiet „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten nicht von Bedeutung ist.

Zu der o. g. Bauleitplanung liegen die folgenden umweltbezogenen Informationen für die einzelnen Schutzgüter vor:

Schutzgut Landschaft

  • Umweltbericht

Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie biologische Vielfalt

  • Umweltbericht

Schutzgut Boden

  • Umweltbericht

Schutzgut Mensch

  • Umweltbericht

Schutzgüter Wasser, Klima, Kultur- und Sachgüter

  • Umweltbericht
  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach vom 02.05.2023

Schutzgut Wechselbeziehungen

  • Umweltbericht

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Herrieden, 20.11.2023
Ort, Datum

gez. Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin