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Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB



Stadt Herrieden 3. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 7 „Burgerfeld“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 26.07.2023 Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ beschlossen. In der Sitzung vom 11.10.2023 wurde der Entwurf gebilligt.

Anlass der Planung ist der Wunsch einer Einzelhandelsentwicklung im Norden von Herrieden. 

Ziel ist es das bestehende Nahversorgungsangebot im Südosten des Stadtgebietes mit einer weiteren Einkaufsmöglichkeit im nordwestlichen Teil zu ergänzen. Der geplante Einzelhandel dient vor allem zur Nahversorgung der bestehenden Wohngebiete im Herrieder Westen.

Es handelt es sich bei dem geplanten Vorhaben um einen klassischen Fall der Innenentwicklung. Durch das geplante Vorhaben werden Flächen überplant, die bereits heute alle als überbaubare Ge-werbeflächen festgesetzt sind. Es kann das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB angewandt werden.

Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand von Herrieden, südlich der Straße „Am Wasser-turm“ und westlich der Staatsstraße St 2248 Richtung Ansbach.

Der Geltungsbereich liegt im Wesentlichen innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“.

Von der Änderung sind die Flurnummern 622 (teilw), 622/1, 623, 624, 625 und 626 Gemarkung Herrieden, von der Erweiterung sind Teilflächen der Flurnummern 1667/76, 1667/27 (Ansbacher Straße), Gemarkung Herrieden und Teilflächen der Flurnummern 126 (Am Wasserturm), 125 (Staatsstraße 2248), 107 (Nürnberger Straße), 128, 127 und 108 Gemarkung Hohenberg, betroffen.

Plan

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a), bei dem die Vorschriften des § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) zur Anwendung kommen. Entsprechend der Regelung des § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Erörterung und Unterrichtung der Öffent-lichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ mit Festsetzungen und der Begründung mit Anlagen ist in der Zeit vom

30.10.2023 bis einschließlich 30.11.2023

Im Internet auf der Homepage der Stadt Herrieden (www.herrieden.de) unter dem Reiter „Aktuelle Meldungen“ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Stadt Herrieden, Herrnhof 10, 91567 Herrieden im gleichen Zeitraum während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch übermittelt bzw. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebau-ungsplanänderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und der Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderan-gaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanver-fahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Herrieden, den 19. Oktober 2023
gez. Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin



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