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Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Stadt Herrieden



Aufstellung Bebauungsplan Nr. 7 für das Wohngebiet „Halmonslache“ im OT Neunstetten

zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 13b BauGB.

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 27.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Wohngebiet „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 13b BauGB beschlossen. In der Sitzung vom 01.03.2023 wurde der Entwurf gebilligt.

Anlass der Planung ist der Bedarf an Wohnbaugrundstücken im Ortsteil Neunstetten.

Mit vorliegender Planung soll Baurecht für ca. 9 Baugrundstücke zur Einzel- oder Doppelhausbebauung geschaffen werden um der örtlichen Nachfrage Rechnung zu tragen.

Das Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der Flächen für die Baugrundstücke in dem bezeichneten Gebiet. Der Bebauungsplan schafft die notwendigen Rechtsgrundlagen für eine weitere, geordnete städtebauliche Entwicklung im Ortsteil Neunstetten.

Das geplante Wohngebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Neunstetten.

Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 5.600 m² und umfasst eine Teilfläche der Flurstücke mit der Fl.-Nr. 575 und für die Erschließung die Fl.-Nrn. 573 (Halmonslache), 567 und 603 (St 2249) der Gemarkung Neunstetten.

Der Geltungsbereich ist in folgendem Planausschnitt dargestellt (unmaßstäblich):

Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren (gem. § 13b), bei dem die Vorschriften des § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) zur Anwendung kommen. Entsprechend der Regelung des § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Erörterung und Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Wohngebiet „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten mit Festsetzungen und die Begründung liegen im Rathaus der Stadt Herrieden, Herrnhof 10, 91567 Herrieden vom

31.03.2023 bis einschließlich 02.05.2023

während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 7 für das Wohngebiet „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und den Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Wohngebiet „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten nicht von Bedeutung ist.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auch im Internet auf der Homepage der Stadt Herrieden (www.herrieden.de) unter dem Reiter „Aktuelle Meldungen“ einzusehen.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Herrieden, Datum
1. Bürgermeisterin


» Bebauungsplan Nr. 7 "Halmonslache" Ortsteil Neunstetten