Logo Herrieden
Menu

Servicezeiten Rathaus

Telefon: 09825 808-0
Telefax: 09825 808-30
E-Mail: mail@herrieden.de

   Öffnungszeiten Bürgerbüro »

Montag und Mittwoch von 8:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag von 8:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 07:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Für all diese Zeiten können Sie einen Termin buchen, um Wartezeiten zu vermeiden.

  Zur Terminbuchung »

Alternativ können Sie auch ohne Terminbuchung ins Bürgerbüro kommen, müssen dann jedoch ggf. mit längeren Wartezeiten rechnen.

Alle anderen Abteilungen
erreichen Sie

Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Bekanntmachung über die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Heuberg Nord“

Bekanntmachung über die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Heuberg Nord“


sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat von Herrieden hat in seiner Sitzung am 06.04.2022 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Heuberg Nord“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. In der gleichen Sitzung wurde der Entwurf der Einbeziehungssatzung gebilligt.

Die Stadt Herrieden beabsichtigt im Ortsteil Heuberg eine Einbeziehungssatzung zu erlassen. Mit dieser Satzung soll die Möglichkeit geschaffen werden, in direkten Anschluss an die bestehende Bebauung 4 weitere Wohngebäude zu errichten. Der Bedarf ist gegeben, da es bereits mehrere Interessensbekundungen gegeben hat. Die Voraussetzungen für dieses Verfahren sind in diesem Fall gegeben.

Die Einbeziehungssatzung umfasst eine Teilfläche des Flst. 96 und eine Teilfläche des Flst. 105 (Ortsstraße) der Gemarkung Heuberg und hat eine Größe von ca. 5.000 m². Diese werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Süden und Westen grenzt die bestehende gemischte Bebauung des Ortsteils Heuberg an. Im Norden und Osten grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an.

Der Geltungsbereich ist im Planausschnitt dargestellt.

Einbeziehungssatzung

Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Entsprechend der Regelung des § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Erörterung und Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 abs. 1 BauGB abgesehen. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von den zusammenfassenden Erklärungen, nach § 10a Abs. 1 BauGB, abgesehen.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 06.04.2022 liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus und auf der Homepage der Stadt Herrieden vom

16.05.2022 bis einschließlich 17.06.2022 während der Dienstzeiten öffentlich aus.