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Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)


1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr.20 „Steinweg“ - Stadt Herrieden


Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 20 „Steinweg“ - Stadt Herrieden

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 28.07.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 20 „Steinweg“ erstmalig zu ändern.

Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 „Steinweg“ wurde mit Satzungsbeschluss vom 03.04.2019 beschlossen. Ziel und Zweck dieser Bebauungsplanaufstellung war die Wiedernutzbarmachung von teilweise brachliegenden aber bereits bebauten sowie versiegelten Flächen. Es sollte damit keine Entwicklung bisher unbebauter Flächen, sondern vielmehr durch den Umbau und die Aufwertung vorhandener Strukturen eine untergenutzte innerörtliche Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Für das Gebiet wurde damals eine gemischte Nutzung mit großflächigem Lebensmitteleinzelhandel, Wohnen, Büros, Dienstleistungsnutzungen und Räume für freie Berufe (bspw. heilkundliche Berufe) vorgesehen.

Nachdem diese Nutzung jedoch nicht mehr angedacht ist und mittlerweile ein Gesamtkonzept mit unterschiedlichen verdichteten Wohnformen sowie einer Kindertagesstätte für das Areal vorliegt, soll der vorhandene städtebauliche Missstand durch die Schaffung von Planungsrecht für die geänderten Planungsabsichten beseitigt werden. Im Sinne der Innenentwicklung sollen im Plangebiet unterschiedliche Wohnformen in verdichteter Bauweise in zentraler und fußläufig oder mit dem Rad gut angebundener Lage Herriedens realisiert werden.

Da für das Plangebiet derzeit bereits Planungsrecht nach § 30 BauGB („qualifizierter Bebauungsplan“) besteht, ist zur Umsetzung der o.a. Planungsziele im Sinne einer städtebaulichen Ordnung und Entwicklung die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungs- und Grünordnungsplans erforderlich.

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Die Voraussetzungen liegen hierfür vor, da es sich hierbei um die Wiedernutzbarmachung von Flächen handelt, eine Fläche von weniger als 20.000  versiegelt wird und keine Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB (= Natura 2000-Gebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete) beeinträchtigt werden. Für die Bebauungsplanänderung ist im beschleunigten Verfahren im Sinne des § 13a Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1 BauGB keine Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (strategische Umweltprüfung) erforderlich.

Das Plangebiet liegt im Bereich des Steinwegs, nördlich der Ansbacher Straße und umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern: 929/1 (TF), 951/15 (TF), 959/5, 959/6, 961/4, 1000/36 (TF), 1000/37 (TF), 1667/175, 1667/27 (TF), 1919/2, 1920, 1920/3, 1921/3, 1921/4 und 1930 (TF), alle Gemarkung Herrieden.

Die Gesamtgröße des  Änderungsbereichs umfasst etwa 1,49 ha.

Plan zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 20
Lageplan des Änderungsbereichs

Herrieden,
gez.
Jechnerer
Erste Bürgermeisterin

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 20 „Steinweg“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadt Herrieden hat in seiner Sitzung vom 28.07.2021 den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 20 „Steinweg“ gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Da die Änderung des Bebauungsplans gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgt, wird in diesem Verfahren keine Umweltprüfung durchgeführt (§ 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).

Das Plangebiet liegt im Bereich des Steinwegs, nördlich der Ansbacher Straße und umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern: 929/1 (TF), 951/15 (TF), 959/5, 959/6, 961/4, 1000/36 (TF), 1000/37 (TF), 1667/175, 1667/27 (TF), 1919/2, 1920, 1920/3, 1921/3, 1921/4 und 1930 (TF), alle Gemarkung Herrieden.

Die Gesamtgröße des Änderungsbereichs umfasst etwa 1,49 ha.

Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplans ist die Stärkung der Innenentwicklung durch die Wiedernutzbarmachung einer gewerblichen Brachfläche mit der Schaffung von Wohnbaufläche. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine innerörtliche Brachfläche, welche in der Vergangenheit intensiv gewerblich genutzt (Produktion und Logistik) wurde, aber bereits seit mehreren Jahren untergenutzt ist. Bis auf das ehemalige Lager- und Bürogebäude wurde die Fläche bereits vollständig leergeräumt und für die Nutzung durch einen großflächigen Einzelhandel / Lebensmittelvollsortimenter vorbereitet.

Nachdem diese Nutzung jedoch nicht mehr angedacht ist und mittlerweile ein Gesamtkonzept mit unterschiedlichen, der innerstädtischen Lage entsprechend verdichteten und bedarfsgemäßen Wohnformen sowie einer Kindertagesstätte vorliegt, soll der vorhandene städtebauliche Missstand durch die Schaffung bzw. Änderung des Planungsrechts für die geänderten Planungsabsichten behoben werden.

Der vom Planungsbüro Vogelsang in Zusammenarbeit mit dem Büro Landschaftsplanung Klebe ausgearbeitete Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 20 „Steinweg“ bestehend aus Plan und Begründung in der Fassung vom 21.07.2021 liegen in der Zeit

vom 03.09.2021 bis 04.10.2021

im Rathaus der Stadt Herrieden, Herrnhof 10, Zimmer-Nr. 12, 91567 Herrieden während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.

Zusätzlich sind die Unterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Herrieden unter dem Reiter „Aktuelle Meldungen“ einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 20 „Steinweg“ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Herrieden,
gez.
Jechnerer
Erste Bürgermeisterin


Anlagen