Servicezeiten Rathaus
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Montag und Mittwoch von 8:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag von 8:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 07:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Für all diese Zeiten können Sie einen Termin buchen, um Wartezeiten zu vermeiden.
Alternativ können Sie auch ohne Terminbuchung ins Bürgerbüro kommen, müssen dann jedoch ggf. mit längeren Wartezeiten rechnen.
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Beratung über LKW Parkplätze
In letzter Zeit werden vermehrt LKWs in Wohngebieten abgestellt. Laut StVO § 12 gilt hierbei Folgendes:
(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
- in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
- in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
- in Kurgebieten und
- in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen. Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses werden in der nächsten Ausschusssitzung am 26.10.2021 darüber beraten, ob und wenn ja, wo die Stadt Herrieden für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t zusätzliche öffentlich zugängliche Stellplätze ausweist.