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Bewertung neuer Varianten für den Landesförderteil des Stadtschlosses

Bewertung neuer Varianten für den Landesförderteil des Stadtschlosses


Am 01.07.2021 fand eine Sitzung des Initiativkreises Stadtschloss statt. Dabei wurde folgende Empfehlung für die weitere Nutzung des Stadtschlosses an den Stadtrat ausgesprochen:

  1. Der Initiativkreis plädiert für die Schaffung eines weiteren Saales, dessen Kapazität deutlich größer als die des Ratssaales ist. Das 3. Obergeschoß mit einem Foyer im Palas und dem Saal im Brauereitrakt unter Einbeziehung der ehemaligen Malzdarre wird dafür als geeignetste Variante gesehen.
  2. Der Initiativkreis plädiert für die Aufnahme einer Nutzungsvariante 4 in die detaillierten Untersuchungen. Sie beinhaltet die Verlegung des Rathauses in das Stadtschloss sowie ein alternatives Nutzungskonzept für das bisherige Rathausareal.
  3. Ein klarer Wunsch des Initiativkreises umfasst räumliche Möglichkeiten für geschichtliche und zeitbezogene Ausstellungen. Altbürgermeister Herzog und der Eine Welt Verein unterbreiteten dazu konkrete Vorschläge.
  4. Die Gastronomie soll einen volkstümlichen Charakter bekommen, der für alle Schichten unserer Bürgerschaft einladend wirkt. Der Initiativkreis empfiehlt aus diesem Grund, Pachtverhandlungen mit der Gutmann-Brauerei in Titting aufzunehmen. Damit könnten hohe Attraktivität und wirtschaftlicher Erfolg erreicht werden. Außerdem käme es so zur Wiederbelebung der jahrhundertelangen Verbundenheit der beiden fürstbischöflich-eichstättischen Brauereien; Titting wurde 1707 gegründet, Herrieden 1717.
  5. Alle Nutzungsvarianten müssen für die Bevölkerung mit Investitionskosten und laufenden Betriebskosten vor der abschließenden Entscheidung klar einsehbar sein.
  6. Die Wirkung der Schlossgebäude in der Stadtsilhouette hängt entscheidend vom Wiederaufbau der Umrisse des gotischen Palasdaches ab. Der Initiativkreis wiederholt daher seine Empfehlung, an diesem zentralen Restaurationsziel festzuhalten!
 
In den bisherigen Beratungen des Stadtrates über die Nutzung des Schlosses wurden bislang 4 Varianten bewertet, die alle im Kellergeschoss ein sog. Kulturgewölbe vorsehen.
 
Variante 0: Gastronomie + Hotel + Bürgersaal 370 ohne Foyer
 
Variante 1: Gastronomie + Hotel + Bürgersaal 200 mit Foyer
 
Variante 2: Gastronomie + Hotel + Bürgersaal 370 mit Foyer
 
Variante 3: Gastronomie + Hotel
 
Der vom Stadtrat beauftragte Projektsteuerer kam 2019 bei der qualitativen Bewertung der Varianten zum Ergebnis, dass keine der bisherigen Varianten unter den aufgeführten Gesichtspunkten überwiegend positiv bewertet werden kann. Nicht berücksichtigt wurde bei dieser Bewertung der Aspekt der Investitionskosten. Hierzu erfolgte eine separate Untersuchung, die 2019 von einer Investitionssumme für jede Variante von jeweils ca. 22 Mio € ausging. Diese Kostenschätzung aus dem Jahr 2019 muss angesichts der aktuellen Entwicklungen überarbeitet werden.
 
In der Stadtratssitzung vom 15. September 2021 wurde nun folgendes Vorgehen beraten: Die Verwaltung schlägt ein zweistufiges Verfahren vor, um die Entscheidung über die Nutzung des Stadtschlosses vorzubereiten: Zunächst soll die bestehende Bewertungsmatrix um weitere Varianten erweitert werden.
 
Alle Varianten beinhalten das Kulturgewölbe im Kellergeschoss und gehen von der Wiedererrichtung der Umrisse des gotischen Palasdaches aus:
 
Variante 4: Gastronomie + Verwaltung + Saal (größer als der Ratssaal) + Ausstellungsflächen/Museum
 
Variante 5: Gastronomie + Verwaltung + Räume für öffentliche Nutzung, z.B. vhs, Ausstellungsflächen, Museum
 
Variante 6: Gastronomie + XXL-Saal (Saal 370) + Entwicklungsflächen/Ausstellungsflächen/Museum
 
Variante 7: Gastronomie + Saal (200, bestuhlt mit Stühlen und Tischen) + Entwicklungsflächen/Ausstellungsflächen/Museum
 
Wenn die Ergebnisse der qualitativen Bewertungen vorliegen, soll der Stadtrat darüber beraten, welche Variante(n) hinsichtlich der Investitionskosten und Förderungen untersucht werden soll(en).
 
Das Gremium fasste folgenden Beschluss: Der Stadtrat beschließt, dass die Bewertungsmatrix um die Varianten 4, 5, 6 und 7 wie im Sachverhalt dargestellt erweitert werden soll.