Logo Herrieden
Menu

Servicezeiten Rathaus

Telefon: 09825 808-0
Telefax: 09825 808-30
E-Mail: mail@herrieden.de

   Öffnungszeiten Bürgerbüro »

Montag und Mittwoch von 8:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag von 8:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 07:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Für all diese Zeiten können Sie einen Termin buchen, um Wartezeiten zu vermeiden.

  Zur Terminbuchung »

Alternativ können Sie auch ohne Terminbuchung ins Bürgerbüro kommen, müssen dann jedoch ggf. mit längeren Wartezeiten rechnen.

Alle anderen Abteilungen
erreichen Sie

Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Erneute Ablehnung von Tempo 30 in der Altstadt



Mit dem Schreiben vom 24. Juni 2021 hat das Landratsamt den Antrag der Stadt Herrieden auf Tempo 30 in der Altstadt vom 26. April 2021 erneut abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung wie folgt:
 
„Ein rein subjektives Empfinden der Bürger oder ein gesteigertes Verkehrsaufkommen kann bei der Entscheidung über die Anordnung über eine Geschwindigkeitsbeschränkung keine Berücksichtigung finden.
 
Neben der Auswertung der Unfallzahlen wurde zur Feststellung des Geschwindigkeitsniveaus eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung seitens des Staatlichen Bauamt Ansbach durchgeführt. Den Messergebnissen zur Folge liegt das durchschnittliche Geschwindigkeitsniveau kaum höher als bei der von Ihnen geforderten Geschwindigkeitsbeschränkung.
 
Das Staatliche Bauamt Ansbach wie auch der Sachbearbeiter für Verkehr der Polizeiinspektion Ansbach lehnen eine Geschwindigkeitsbeschränkung unter Verweis auf das faktisch herrschende Geschwindigkeitsniveau und das kaum vorhandene Unfallgeschehen ab.“
 
Im Antrag der Stadt Herrieden vom 26. April 2021 wurde die Notwendigkeit von Tempo 30 wie folgt begründet:
 
Erfreulicherweise finden sich in der Altstadt von Herrieden noch eine Vielzahl von Geschäften,(...). Diese Frequenzbringer haben zur Folge, dass es einen regen Querungsverkehr von Fußgängern in der Vorderen Gasse, am Marktplatz und in der Fortsetzung der Vorderen Gasse Richtung Bahnhofstraße gibt. (...) Hinzu kommt, dass drei sensible Einrichtungen im direkten Umgriff angesiedelt sind: die Wolfhard-Schule, wo mittlerweile nicht nur ein Sonderpädagogisches Förderzentrum, sondern auch eine SVE untergebracht ist, das Gabrielihaus, ein Wohnheim für Menschen mit Behinderung, und das Marienheim, ein Seniorenwohn- und Pflegeheim mit angeschlossenem Betreuten Wohnen. In allen drei Einrichtungen werden Menschen betreut, die als Fußgänger besonders gefährdet sind. In gleicher Weise gilt dies auch für die Kinder, die die KiTa St. Deocar besuchen, welche sich am Deocarplatz befindet.
 
In einer Ortsbegehung mit dem Senioren- und Inklusionsbeirat der Stadt Herrieden wurde aus Sicht der Senioren und Menschen mit Behinderung nachdrücklich auf die Probleme hingewiesen, die sich ergeben, wenn man als Fußgänger in der Herrieder Altstadt unterwegs ist (…)  Im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrskonzeptes fand im September 2020 eine Verkehrserhebung statt. Diese Zählung erbrachte den Nachweis, dass der Bereich, für den wir die Anordnung von Tempo 30 beantragen, die am stärksten befahrenen Straßen in Herrieden aufweist. Das hohe Verkehrsaufkommen von 5.500 Fahrzeugen am Tag verdeutlicht hoffentlich in ausreichendem Maße den Handlungsbedarf.
 
Da die baulichen Gegebenheiten in der Altstadt keinen separaten Radweg zulassen, sind auch Fahrradfahrer im fließenden Verkehr bei einer Geschwindigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer von 50 km/h einer höheren Gefährdung ausgesetzt, als dies bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 der Fall ist. Auf die Gefahrenlage der Fahrradfahrer hinzuweisen, ist in diesem Zusammenhang deshalb wichtig, da Herrieden als Stadt am Altmühlradweg vor allem zwischen März und Oktober ein hohes Fahrradaufkommen durch ortsunkundige Radtouristen aufweist. (...)
 
Ihr Hinweis auf die Auswertung der Unfallzahl kann als Begründung gegen eine Temporeduzierung nicht akzeptiert werden, denn dies würde bedeuten, dass man erst handelt, wenn ein folgenschwerer Unfall geschehen ist. Genauso wenig greift die Auswertung der Geschwindigkeitsmessung. (...) Nur wenn Tempo 30 angeordnet ist und Verstöße dagegen auch geahndet werden können, kann man auch weniger rücksichtsvolle Kraftfahrer zu einer der Situation angemessenen Fahrweise bewegen. Dieses Argument kann aus unserer Sicht nicht entkräftet werden, da auf derselbe Staatsstraße wenige Kilometer westlich Richtung Leutershausen im Ortsteil Niederdombach Tempo 30 angeordnet wurde. (...) Mit der Anordnung von Tempo 30 wurde die rechtliche Grundlage für eine Tempoüberwachung gegeben, die unsere kommunale Verkehrsüberwachung auch regelmäßig nutzt. So werden die Kraftfahrer, die ihr Fahrverhalten nicht von selbst an die Situation anpassen, sensibilisiert und zu einer niedrigeren Geschwindigkeit gezwungen.
 
Wir sehen uns in dieser Forderung auch nicht als Ausnahmekommune, sondern verweisen auf eine Reihe ähnlicher Fälle. Auch in nachfolgenden Kommunen verläuft eine Staatsstraße durch die Altstadt, auf der Tempo 30 angeordnet wurde: Markt Hengersberg (LK DEG), St2126, DEG7 und DEG10), Gemeinde Schönberg (LK FRG), FRG 35, Stadt Bad Berneck (LK BT), BT48, früher B2, (...)"
 
Das vollständige Antragsschreiben der Stadt Herrieden findet sich auf der Homepage der Stadt Herrieden im RIS als Anlage zu TOP 3.3 der Stadtratssitzung vom 5. Mai 2021. Das Antwortschreiben des Landratsamtes findet sich als Anlage zum Top 4.3 der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 20.07.2021.
 
Trotz der erneuten Ablehung wird sich die Stadt Herrieden weiterhin für eine Temporeduzierung in der Altstadt einsetzen.