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Erweiterung der Einbahnstraßenregelung - Vordere Gasse Richtung Hintere Gasse

Erweiterung der Einbahnstraßenregelung - Vordere Gasse Richtung Hintere Gasse


In Ergänzung der aktuell bestehenden Einbahnstraßenregelung in der Hinteren Gasse beschloss der BV-Ausschuss am 07.12.2021,

diese nun probeweise für 6 Monate auf die Verbindungsstraße Vordere Gasse Hintere Gasse (an der Sparkasse) auszudehnen.

Dieses Vorgehen ist mit dem Verkehrsplaner Herrn Ulzhöfer und dem Erschließungsplaner Herrn Willi Heller abgestimmt. Die Einbahnstraßenregelung wird das Abbiegen von der Vorderen Gasse bzw. dem Marktplatz Richtung Hintere Gasse erlauben und zielt auf mehr Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer ab. Nach 6 Monaten soll die Situation noch einmal neu bewertet werden.

Einbahnstraßenregelung Herrieden