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Feststellung der Jahresrechnung 2020 und Entlastung



In der Sitzung vom 07.10.2021 nahm der Stadtrat die Jahresrechnungen 2020 der Stadt Herrieden, der Armendürftungsstiftung Herrieden, der Strobel´schen Stipendienstiftung und der Stadtstiftung Herrieden zur Kenntnis und verwies sie zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 GO).

Das Gremium hat hierzu insgesamt sechs Sitzungen abgehalten. 
Die Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob

  • Haushaltssatzung und Haushaltsplan eingehalten worden sind,
  • Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind sowie die Jahresrechnung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,
  • wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
  • die Aufgaben mit geringem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise, wirksamer erfüllt werden können.

Inhalt und Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung sind im Bericht vom 28.11.2022 aufgezeigt. Dieser ist im RIS hinterlegt. Die Fraktionen erhielten im Vorfeld eine Ausfertigung des Berichts. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Christian Enz, erläuterte in der Stadtratssitzung am 18.01.2023 den Abschlussbericht. Die Haushaltsrechnung 2020 schließt mit folgenden Ergebnissen ab (Vorjahr in Klammern):

  1. Verw.HH in Einnahmen/Ausgaben*                 (27.099.788,50 €)              27.099.788,50 €
  2. Verm.HH in Einnahmen/Ausgaben*                (7.701.570,41   €)                7.701.570,41 €
  3. Gesamthaushalt                                             (34.801.358,91  €)              34.801.358,91 €

(*bereinigte Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben)


Der Stadtrat beschloss gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Stadt Herrieden, die Armendürftungsstiftung Herrieden, die Strobel´sche Stipendienstiftung und die Stadtstiftung Herrieden die Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Rechnungsjahr 2020 festzustellen. Der Stadtrat genehmigte die gebildeten Haushaltseinnahme- und -ausgabereste im Vermögenshaushalt 2020, die überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt gemäß Art. 66 GO sowie die Jahresrechnung 2020 mit allen Anlagen. Im Anschluss empfahl der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses dem Gremium die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung. Der Stadtrat stimmte dem einstimmig zu.

Nachdem aus dem Gremium eine Anfrage zur zeitlichen Abfolge der Rechnungsprüfung gestellt wurde, gab Bürgermeisterin Jechnerer in der Februarsitzung bekannt: „Diese örtliche Rechnungsprüfung ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres – Haushaltsjahr ist grundsätzlich das Kalenderjahr (Art. 63. Abs. 4 GO) – durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO). Die Prüfung des Rechenwerks kann aber natürlich erst beginnen, wenn die Jahresrechnung bzw. der Jahresabschluss aufgestellt und dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt worden ist, was regelmäßig innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres zu erfolgen hat (Art. 102 Abs. 2 GO).“ (Quelle: Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 4 Rechnungsprüfung, Hanns Seidel Stiftung)


Die Jahresrechnung 2020 wurde in der Sitzung vom 15.09.2021 vom Stadtrat in den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Die Jahresrechnung 2021 wurde in der Sitzung vom 21.09.2022 vom Stadtrat in den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.