Logo Herrieden
Menu

Servicezeiten Rathaus

Telefon: 09825 808-0
Telefax: 09825 808-30
E-Mail: mail@herrieden.de

   Öffnungszeiten Bürgerbüro »

Montag und Mittwoch von 8:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag von 8:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 07:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Für all diese Zeiten können Sie einen Termin buchen, um Wartezeiten zu vermeiden.

  Zur Terminbuchung »

Alternativ können Sie auch ohne Terminbuchung ins Bürgerbüro kommen, müssen dann jedoch ggf. mit längeren Wartezeiten rechnen.

Alle anderen Abteilungen
erreichen Sie

Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Im Freibad keine Testpflicht

Im Freibad keine Testpflicht


ab 28.05.21, da die 7-Tage-Inzidenz unter 50 ist. Nutzung der Luca-App ist möglich (weitere Hinweise beachten).

Da die 7-Tage-Inzidenz von 50 im Landkreis Ansbach an fünf aufeinanderfolgenden Tagen (22., 23., 24., 25. und 26. Mai 2021) unterschritten wurde, hat das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sein Einvernehmen erteilt, weitere Lockerungen ab dem 28.05.2021 zu zulassen. Darunter fällt auch der Wegfall der Testpflicht für den Besuch des Parkbades. Sämtliche weitere Einschränkungen des aktuellen Hygieneplanes behalten ihre Gültigkeit.

Es besteht die Möglichkeit sich mit der Luca-App an- und abzumelden.

Nutzer der Luca-App bestätigen durch das Einchecken ins System, dass sie nicht dem nachfolgend aufgeführten Personenkreis angehören:

  • Personen mit aktuell nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19- Patienten) oder Personen, die aus anderen Gründen einer Quarantänemaßnahme (z. B. Rückkehr aus Risikogebiet) unterliegen; zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen. Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).

Stadt Herrieden
Herrieden, den 28.05.2021


Öffnung des Herrieder Parkbad im Jahre 2021 ab Freitag, 21.05.2021 um 14 Uhr

Eine Vorabregistrierung in elektronischer Form ist nicht möglich. Die Terminvergabe erfolgt vor dem Einlass an der Tageskasse.

Des Weiteren ist folgendes zu beachten:

Der Zutritt zur Badeanstalt ist nur gegen Vorlage eines negativen Testnachweises (PCR-Test bzw. Antigener Schnelltest, jeweils nicht älter als 24 Stunden bei Einlass) gestattet. Diese Nachweispflicht entfällt, wenn im Landkreis Ansbach eine stabile 7-Tages-Inzidenz von unter 50 herrscht (siehe Homepage des Landkreises Ansbach). Geimpfte und genesene Personen sind vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen (§ 1a der 12. BayIfSMV  i.V.m.  §§ 3 und 7 der SchAusnahmV). Von der Testpflicht sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag ausgenommen (§ 1 Abs. 3 der 12. BayIfSMV).

Besucherregistrierung 2021 (167 KB)


Das Freibad öffnet am 21.05.2021 um 14:00 Uhr seine Pforten

Mit Bekanntgabe der Bayerischen Staatsregierung des Rahmenkonzeptes zur Wiedereröffnung u A Freibädern vom 19.05.2021 können Freibäder in Bayern ab dem 21.05.2021 geöffnet werden. Die Stadt Herrieden hat gemeinsam mit dem Team des Freibades bereits im Vorfeld umfangreiche Maßnahmen getroffen, um das Herrieder Parkbad nach kurzer Vorlaufzeit öffnen zu können. Aufgrund dieser Tatsache wird das Parkbad in Herrieden am 21.05.2021 seine Pforten für die Freunde des Wassersports öffnen.

Leider ist aufgrund der Corona-Pandemie auch in 2021 eine normale Freibadsaison in gewohnter Weise nicht möglich.

Der Einlass von Kindern unter 12 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigen oder für die Betreuung zuständigen Erwachsenen erlaubt. Ferner wird es wieder zwei Besucherintervalle (von 8-13 Uhr und von 14-19 Uhr) geben, damit wir den Anforderungen der Reinigungs- und Desinfektionsvorschriften gerecht werden. Es können nur Einzeleintritte an der Freibadkasse erworben werden. Einen Dauerkartenverkauf wird es auch für die Freibadsaison 2021 für das Parkbad Herrieden nicht geben. Die Einzeleintrittspreise sind aufgrund der aufgeführten Nutzungsbeschränkungen weiterhin auf 2 € bzw. 1 € ermäßigt.

Im Zugangs- und im Kassenbereich sowie in allen überdachten Bereichen gilt weiterhin die Mund-Nasenschutz-Tragepflicht!

In den letzten Tagen wurde in Zusammenarbeit des Rathauses mit dem Parkbad-Team ein erforderliches „Schutz-und Hygienekonzept“ im Sinne der Verordnung weiterentwickelt, welches zum 21.05.2021 in Kraft tritt. Leider ist die Freibadsaison 2021 auch wieder von folgenden Einschränkungen geprägt (nicht abschließend):

  • Die physischen Kontakte zu anderen Menschen sind auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Die maximal anwesende Besucherzahl beträgt 400.
  • Die maximal gleichzeitig sich in Becken befindlichen Badebesucher beträgt 80.
  • Im Eingangsbereich und in den Umkleiden besteht Mundnasenschutztragepflicht.
  • Den Wegeführungen ist Folge zu leisten.
  • Es wird um die Nutzung privater Föhne gebeten.
  • Die Anzahl der Nutzung der Sammelumkleiden wird auf zwei gleichzeitig anwesende Personen beschränkt. Den Wartemarkierungen ist Folge zu leisten.
  • Die Anzahl der Nutzung der Duschen ist aufgrund der Räumlichkeiten jeweils nur zwei Personen gestattet. Es stehen somit insgesamt nur sechs Duschen über das Bad verteilt für die Besucher zur Verfügung. Es wird deshalb gebeten, die Umkleiden und Duschen zügig zu verlassen um anderen Besucher ebenfalls die Nutzung zu ermöglichen.
  • Im Rahmen der Besucherregistrierung bestätigt der Besucher weiterhin seine Eigenverantwortlichkeit.

 

Die Freibadbesucher sind des Weiteren verpflichtet, eine Besucherregistrierung vor Betreten des Freibades abzugeben. Darauf bestätigen die Besucher, dass ihnen keine Anzeichen einer Atemwegserkrankung bekannt ist. Dieses Formular kann auf der Homepage der Stadt Herrieden heruntergeladen und bereits ausgefüllt beim Besuch des Freibades mitgebracht werden.

Aus dem Pandemieplan von der Gesellschaft für das deutsche Bäderwesen wird auf die Eigenverantwortung der Badbesucher hingewiesen. Dies bedeutet, dass die Bäderaufsicht des Freibades sich hauptsächlich auf die Sicherheit der Schwimmer im Becken konzentriert und eher weniger auf die Einhaltung der Abstandsregel auf den Liegeflächen. Selbstverständlich gilt aber auch hier das Hausrecht des Betreibers.

Um die gegenseitige Rücksichtnahme der Freibadbesucher möchten wir hier im Besonderen bitten.

Wir hoffen, dass trotz dieser vielen Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie, sich die Besucher des Parkbades Herrieden die Freude am Wassersport nicht nehmen lassen und dort auch die gewohnte Erholung vom Alltagsstress finden. Wir wissen, dass die unterschiedlichen Interessensgruppen Einschränkungen hinzunehmen haben. Wir sind aber bemüht, unseren Gästen den größtmöglichen Komfort, gepaart mit dem größtmöglichen Gesundheitsschutz zu bieten. In diesem Sinne bitten wir um Verständnis und um Unterstützung unseres Bäderpersonals.

Ferner ist es gestattet, dass der Kiosk im Freibad geöffnet sein darf. Auch hier wurden die Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung umgesetzt.

Das Team des Kiosks freut sich ebenfalls auf Ihren Besuch in Abhängigkeit der Schlechtwetterregelung.

Die aufgeführten Beschränkungen sind aufgrund der aktuellen gesetzlichen Vorgaben notwendig. Sollten von Seiten der Bayerischen Staatsregierung Anpassungen notwendig sein, werden wir dies auf der Homepage der Stadt Herrieden unter der Rubrik „Freibad“ veröffentlichen. Sie können hier auch die aktuell gemeldete momentane Besucheranzahl entnehmen und für sich entscheiden, ob ein Besuch für Sie sinnvoll erscheint.

Herrieden, 20.05.2021
gez. Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin

Pressekontakt Stadt Herrieden:
Anja Schwander,
Geschäftsleitende Beamtin
Telefon: ++49 [0] 9825 808-21
anja.schwander@herrieden.de


Öffnungszeiten und Eintrittspreise für die Freibadsaison 2021

Öffnungszeiten

Montag 8 Uhr bis 13 Uhr 14 Uhr bis 19 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 13 Uhr 14 Uhr bis 19 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 13 Uhr 14 Uhr bis 19 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 13 Uhr 14 Uhr bis 19 Uhr
Freitag geschlossen 14 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 8 Uhr bis 13 Uhr 14 Uhr bis 19 Uhr
Sonntag 8 Uhr bis 13 Uhr 14 Uhr bis 19 Uhr

*Änderungen vorbehalten

Achtung: In der Zeit von 13 bis 14 Uhr ist das Freibad geschlossen, um Zwischenreinigungen/-desinfektionen nach den Vorgaben des Pandemieplans für Bäder aufgrund der „Corona-Krise“ durchführen zu können.

Eintrittspreise

Erwachsene 2,00 €**
Kinder/Jugendliche von 6 – 18 Jahre 1,00 €**
Schwerbehinderte (mind. GdB 50)
Schüler/Studenten/Auszubildende
ab 18 Jahre mit Bescheinigung
1,00 €**

** Bei den Preisen handelt es sich um Bruttopreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer

Achtung: Der Eintrittspreis ist an der Kasse in bar zu entrichten. Bitte das Geld abgezählt vorlegen.

Achtung: Maximal dürfen 400 Badegäste zeitgleich im Parkbad anwesend sein.

Es dürfen sich aber nur 80 Schwimmer sich gleichzeitig in den Becken befinden (40 im Schwimmerbecken und 40 im Nichtschwimmerbecken). Den Anweisungen unseres Bäderpersonal ist Folge zu leisten. (Es gelten die gesonderten Nutzungsbedingungen).

Es gelten gesonderte Nutzungsbedingungen - Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln im Parkbad Herrieden in der Saison 2021


Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln im Parkbad Herrieden in der Saison 2021

Maskenpflicht:

  • Gäste ab dem 15. Geburtstag haben eine FFP2-Maske und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie weitere Dienstleister eine medizinische Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen zu tragen. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 15. Geburtstag müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.

Von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind nur ausgenommen:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag,

     

  • Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. Die Glaubhaftmachung erfolgt bei gesundheitlichen Gründen insbesondere durch eine ärztliche Bescheinigung, die die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose), den lateinischen Namen oder die Klassifizierung der Erkrankung nach ICD 10 sowie den Grund, warum sich hieraus eine Befreiung der Tragepflicht ergibt, enthält.

Mindestabstand:

Der Aufforderung, dass zwischen allen Gästen, für die die Kontaktbeschränkung gelten, ein Mindestabstand von 1,5 m jederzeit einzuhalten ist, ist nachzukommen.

Testnachweis:

Der Zutritt zur Badeanstalt ist nur gegen Vorlage eines negativen Testnachweises (PCR-Test bzw. Antigener Schnelltest, jeweils nicht älter als 24 Stunden bei Einlass) gestattet. Diese Nachweispflicht entfällt, wenn im Landkreis Ansbach eine stabile 7-Tages-Inzidenz von unter 50 herrscht (siehe Homepage des Landkreises Ansbach). Geimpfte und genesene Personen sind vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen (§ 1a der 12. BayIfSMV  i.V.m.  §§ 3 und 7 der SchAusnahmV).

Ausgeschlossen vom Besuch der Einrichtung und von der Nutzung der Dienstleistungen sind:

  • Personen mit aktuell nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten) oder Personen, die aus anderen Gründen einer Quarantänemaßnahme (z. B. Rückkehr aus Risikogebiet) unterliegen; zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen. Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).

Herrieden, den 21.05.2021
Stadtkämmerei