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Soforthilfen des Finanzministeriums

Soforthilfen des Finanzministeriums


Unterstützung der Geschädigten der Natur­katastrophen im Juli 2021

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
da durch das Hochwasser viele Schäden in der Gemeinde entstanden sind, möchten wir die betroffenen Haushalte auf Unterstützungsangebote der bayrischen Staatsregierung und der Stadt Herrieden aufmerksam machen:

Die bayerische Staatsregierung unterstützt die von den Naturkatastrophen im Juli 2021 Geschädigten durch ein Soforthilfeprogramm.
Für betroffene Privathaushalte in diesen Gebieten stehen folgende Soforthilfen des Finanzministeriums zur Verfügung:

  • Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt   gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
  • Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).

Der Antrag für Soforthilfe ist auf der Internetseite des Landkreis Ansbach unter „Aktuelles - Aktuelle Mitteilungen - Ministerrat beschließt Soforthilfen für Hochwassergeschädigte“ eingestellt. Hier finden Sie auch alle nötigen Informationen zum Antrag.

Außerdem hat die Stadt Herrieden ein Spendenkonto eingerichtet. Die eingegangenen Spendengelder sind für die Beseitigung von Hochwasserschäden oder für die Hochwasservorsorge gedacht. Wenn Sie Unterstützung beantragen möchten, dokumentieren Sie bitte Ihre entstandenen Schäden in Form von Fotos und reichen Sie Kopien von Rechnungen ein, die Ihnen durch die Beseitigung von Hochwasserschäden oder für Anschaffungen im Rahmen der Hochwasservorsorge entstanden sind.

Bitte senden Sie die Unterlagen per E-Mail oder per Post mit vollständiger Adresse und Telefonnummer an
Alexander Wostratzky, Herrnhof 10  91567 Herrieden,
E-Mail: alexander.wostratzky@herrieden.de, Telefon: 09825 8 08-43.