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Verlängerung der Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni 2022



und Hilfen für von Russland-Sanktionen betroffene Unternehmen. Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni 2022.

Sie richtet sich an Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen, die coronabedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent erlitten haben. Anträge können bis zum 15. Juni 2022 eingereicht werden. Kommunale Unternehmen sind nicht antragsberechtigt. Weiterhin wird der Bund Hilfen für Unternehmen bereitstellen, die von den Sanktionen gegen Russland betroffen sind.

Verlängerung der Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni 2022

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 15. Juni 2022 und nicht wie bisher vorgesehen am 30. April 2022.

Die verlängerte Überbrückungshilfe IV ist inhaltlich unverändert zur Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe IV sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt.

Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 erhalten haben und weitere Hilfen benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate April bis Juni 2022 über einen Änderungsantrag erhalten. Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe IV gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Januar bis Juni 2022 stellen.

Anträge sind durch prüfende Dritte über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Von Russland-Sanktionen betroffene Unternehmen erhalten Hilfen vom Bund

Am 7. März 2022 haben sich der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder getroffen, um über Maßnahmen im Zusammenhang des Ukraine-Krieges zu beraten. Der Bund wird Hilfen für Unternehmen, die von den Sanktionen gegen Russland betroffen sind, bereitstellen. Die Europäische Kommission hat am 23. März 2022 den „Befristeten Krisenrahmen” beschlossen. Er gibt den Rahmen des europäischen Beihilferechts für staatliche Hilfen vor. Die bundeseigene Förderbank KfW wird zinsgünstige Kredite für betroffene Unternehmen anbieten.

Darüber hinaus berät die Bundesregierung derzeit über weitere passgenaue Hilfen, um besonders betroffene Unternehmen bei der Bewältigung der negativen ökonomischen Auswirkungen des Konfliktes zu unterstützen. Sobald hierzu nähere Informationen vorliegen, werden sie hier eingestellt werden.


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