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Verschärfte Coronamaßnahmen für Büchereien



Ab dem 24. November gelten bis vorerst 12. Januar nach der 15. BayIfSMV folgende verschärfte Corona-Maßnahmen. Büchereibetrieb nach "2G".

Stand 21.12.2021

Coronaregeln für die Bücherei bis zum 12. Januar verlängert

Ab dem 24. November gelten bis vorerst 12. Januar nach der 15. BayIfSMV folgende verschärfte Corona-Maßnahmen. Büchereibetrieb nach "2G".

Der reguläre Ausleihbetrieb in Büchereien ist nach 2G beschränkt: Zugang darf nur genesenen oder geimpften Personen gewährt werden. Ausgenommen davon sind nur Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Der jeweilige Nachweis ist vor Eintritt in die Büchereiräumlichkeiten zu kontrollieren.


Stand 24.11.2021

Verschärfte Corona-Maßnahmen

Ab 24.11 bis 15.12. verschärfte Corona-Maßnahmen:

Büchereibetrieb

2G-Regelung auch für Büchereien

Die 2G-Regelung wird flächendeckend ausgeweitet und gilt daher künftig auch für den regulären Bibliotheksbetrieb.

Zu 2G zugelassen sind ohne Impfung künftig Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate.

Statt der medizinischen Maske muss im Innenraum wieder eine FFP2-Maske getragen werden. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen zumindest eine medizinische Maske tragen.

Was heißt 2G

2G bedeutet geimpft oder genesen. Als geimpft gelten Personen, bei denen die abschließende Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt. Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen.

Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder unter zwölf Jahren, für die in Europa noch kein Corona-Impfstoff zugelassen ist. Auch Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind von der Regel ausgenommen. Sie benötigen für den Zutritt zu 2G-Bereichen ein ärztliches Attest und einen negativen PCR-Test.

In Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine 7-Tage-Inzidenz von 1.000 überschreiten, gilt ein regionaler Hotspot-Lockdown. Hier gilt:  Sämtliche Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher Zugangsbeschränkungen nach 2G plus / 2G / 3G plus / 3G unterliegen, sind geschlossen.


Stand: 8. September 2021

Neue Regelungen – 3G gilt auch für Büchereien

Seit dem 2. September gilt in Bayern die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese bringt einige Änderungen der bisher gewohnten Corona-Regeln mit sich. Diese betreffen auch Büchereien, für die Stand jetzt keine Ausnahmeregeln mehr gelten.

Maskenpflicht

Es gilt in allen öffentlichen Innenräumen und damit auch in der Bücherei die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske). Diese entfällt, so-bald am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz mit mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen sowie für Personal im Thekenbereich hinter einer Schutz-scheibe. Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht ausgenommen

3G-Regel

Ab einer Inzidenz von > 35 im Landkreis ist der Zugang zu öffentlichen Bibliotheken und zu Veranstaltungen nur Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind.

Bitte legen Sie nach Betreten der Bücherei unaufgefordert den entsprechenden Nachweis vor

Ohne Nachweis ist der Zutritt nicht gestattet!

  • Als geimpft gilt man 14 Tage nach Erhalt der 2. Impfung (respektive der 1. bei Johnson & Johnson)
  • Als genesen gilt man min. 28 Tage nach einem positiven PCR-Test max. 6 Monate lang
  • Als Tests gelten Antigentests, die höchstens 24 h alt sein dürfen, sowie PCR-Tests, die höchstens 48 h alt sein dürfen.

Von der 3G-Regel ausgenommen sind

  • Kinder bis zum 6. Geburtstag
  • noch nicht eingeschulte Kinder
  • Schüler