Logo Herrieden
Menu

Servicezeiten Rathaus

Telefon: 09825 808-0
Telefax: 09825 808-30
E-Mail: mail@herrieden.de

   Öffnungszeiten Bürgerbüro »

Montag und Mittwoch von 8:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag von 8:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 07:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Für all diese Zeiten können Sie einen Termin buchen, um Wartezeiten zu vermeiden.

  Zur Terminbuchung »

Alternativ können Sie auch ohne Terminbuchung ins Bürgerbüro kommen, müssen dann jedoch ggf. mit längeren Wartezeiten rechnen.

Alle anderen Abteilungen
erreichen Sie

Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches

Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches


Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf Nr. 15.4 „Schrotfeld“

Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung vom 16.06.2021 den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung von Wohnraum in Form von gemischten Wohnformen (Miete, Eigentum), für die aufgrund der stabilen Bevölkerungsentwicklung Bedarf im Stadtgebiet besteht. Darüber hinaus sollen großflächige Grünflächen zur Gliederung des Wohngebiets geschaffen werden. Des Weiteren wird auf eine gute Vernetzung der Fuß- und Radwege im Plangebiet mit Anbindungen an die bestehenden Wohngebiete und die freie Landschaft abgezielt.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern: 678 (TF), 679, 680 (TF), 682/1, 683/1, 683/2, 685 (TF), 1667/37 (TF) (alle Gemarkung Herrieden). Die Gesamtgröße des Geltungsbereichs umfasst etwa 7,2 ha.

Plangebiet

Im Zuge der Bebauungsplanaufstellung wird ein Teilbereich des Geltungsbereichs vom Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“, westlich der Straße „Am Kastenfeld“ (Fl.Nr. 682/1, 683/2) erneut überplant. Sämtliche Festsetzungen des B-Plans Nr. 15.2 in diesem Teilbereich werden durch den neuen Bebauungsplan ersetzt.

Der vom Planungsbüro Vogelsang in Zusammenarbeit mit dem Büro Landschaftsplanung Klebe ausgearbeitete Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ bestehend aus Plan und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung inklusive Anlagen einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 15.06.2021 liegen in der Zeit

vom 09.07.2021 bis 09.08.2021

im Rathaus der Stadt Herrieden, Herrnhof 10, Zimmer-Nr. 12, 91567 Herrieden während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.

Zusätzlich sind die Unterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Herrieden unter dem Reiter „Aktuelle Meldungen“ (http://herrieden.de.www350.your-server.de/page/de/rathaus/aktuelles-aus-dem-rathaus.php) einzusehen.

Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

  1. Planblatt mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Hinweisen (P)
  2. Begründung (BG) zum Bebauungsplan
  3. Umweltbericht (UB) zum Bebauungsplan
  4. Eingegangene Stellungnahmen (ST) aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  5. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), Relevanzabschätzung, Bebauungsplan 15.4 „Schrotfeld“, Stadt Herrieden, Landkreis Ansbach (Büro für ökologische Studien Schlumprecht GmbH, 24.09.2019, Bayreuth),
  6. Ingenieurbüro Kottermair: Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15.4 “Schrotfeld“ Herrieden (SU), 29.11.2019, Altomüster.
  7. Ingenieurbüro Rau: Geruchsimmissionsprognose zur Ermittlung der Geruchshäufigkeiten im Nahbereich des geplanten B-Plangebietes 15.4 Schrotfeld (GU), 03.08.2020, Heilbronn
  8. Spekter GmbH: Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement Stadt Herrieden, 20.08.2020 (Gutachten noch in finaler Bearbeitung) (SR), Herzogenaurach.

Die o.a. Unterlagen enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Themenfeldern:

Übergeordnete Vorgaben:

  • Vorgaben der Landes- und Regionalplanung (Landesentwicklungsprogramm Bayern, Regionalplan 8 des Planungsverbandes Region Westmittelfranken) – UB, BG sowie ST Planungsverband Region Westmittelfranken, ST Regierung von Mittelfranken / Höhere Landesplanungsbehörde und ST Öffentlichkeit Nr. 6
  • Aussagen aus dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für den Landkreis Ansbach zur Lage des Plangebiets im Naturraum sowie zu naturschutzfachlichen Zielen - UB
  • landschaftsplanerische Zielvorgaben aus dem wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan – BG und UB
  • Aussagen zu Flächen der Amtlichen Biotopkartierung und der Artenschutzkartierung Bayern – UB

Fläche:

  • Aussagen zum Flächenverbrauch durch die Planung – UB, ST Regierung von Mittelfranken / Höhere Landesplanungsbehörde, ST Planungsverband Westmittelfranken, ST Landratsamt Ansbach, ST Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach, ST Bayerischer Bauernverband, ST Öffentlichkeit Nr. 6, Nr. 7, Nr. 11

Pflanzen:

  • Beschreibung des Vegetationsbestandes – UB, BG
  • Aussagen zu Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die vorhandene Vegetation sowie zu geplanten Pflanzungen– UB, BG, ST Landesbund für Vogelschutz e.V.

Tiere:

  • Aussagen zu Fundorten der Artenschutzkartierung und zum Untersuchungsumfang der saP - ST Regierung von Mittelfranken / Höhere Naturschutzbehörde,
  • Aussagen zum Arteninventar – saP, UB, BG
  • Aussagen zur Lebensraumqualität und zu Auswirkungen der geplanten Nutzungsänderung auf Tierarten – UB, saP, BG, ST Landesbund für Vogelschutz e.V.
  • Aussagen zu artenschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) – saP, BG, UB

Boden:

  • Aussagen zu Bodenart und Geologie, zu bekannten Bodenbelastungen sowie zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Boden – UB, ST Wasserwirtschaftsamt Ansbach,

Wasser:

  • Aussagen zu Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten, Oberflächengewässern, Grundwasser, Entwässerung von Niederschlagswasser und zu den Auswirkungen der Planung auf Gewässer und Wasserhaushalt–UB, BG, ST Landratsamt Ansbach, ST Wasserwirtschaftsamt Ansbach, ST Öffentlichkeit Nr. 7
  • Aussagen zu möglichen Starkregenereignissen - UB, BG, SR

Klima / Luft:

  • Aussagen zu Entstehungsgebieten und Abflussbahnen von Kaltluft und zu kleinklimatischen Auswirkungen der Planung sowie zum Klimaschutz– UB, ST Industrie und Handelskammer
  • Aussagen zu Schadstoffemissionen aus dem Straßenverkehr und der Landwirtschaft – UB, ST Bayerischer Bauernverband, ST Öffentlichkeit Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4, Nr. 6, Nr. 9, Nr. 10, Nr. 11, Nr. 12

Landschaftsbild

  • Aussagen zum Landschafts- und Ortsbild, zu diesbezüglichen Verringerungsmaßnahmen sowie zu den Auswirkungen der Planung bzgl. dieses Schutzguts – UB, BG, ST Öffentlichkeit Nr. 7

Menschliche Gesundheit / Lärm

  • Aussagen zu Lärmeinwirkungen aus dem Straßenverkehr und aus benachbarter landwirtschaftlicher Nutzung, Aussagen zu Schallschutzmaßnahmen – P, SU, BG, UB, ST Landratsamt Ansbach, ST Bayerischer Bauernverband, ST Öffentlichkeit Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4, Nr. 6, Nr. 9, Nr. 10, Nr. 11, Nr. 12

Menschliche Gesundheit / Geruch

  • Aussagen zu Geruchsimmissionen – UB, GU, ST Landratsamt Ansbach, ST Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach, ST Bayerischer Bauernverband

Menschliche Gesundheit / Erholung

  • Aussagen zur Erholungseignung im aktuellen Bestand, zur Schaffung neuer Spiel- und Erholungsflächen und -einrichtungen sowie zu den Auswirkungen der Planung bzgl. dieses Schutzguts – P, UB, BG

Kulturelles Erbe:

  • Aussagen zu Denkmälern, Bodendenkmälern und sonstigen Kulturgütern im Plangebiet – UB und ST des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege

Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung:

  • Aussagen zu Auswirkungen der Planung hinsichtlich anfallender Abfälle – UB

Eingesetzte Techniken und Stoffe:

  • Aussagen zu eingesetzten Techniken und Stoffen – UB

Wechselwirkungen der Umweltauswirkungen:

  • Aussagen zu Wechselwirkungen zwischen den Auswirkungen auf einzelne Schutzgüter – UB

Sonstige umweltrelevante Informationen

  • Eingriffsbilanzierung im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung - BG
  • Maßnahmen zur Grünordnung sowie zu Flächen und Maßnahmen zur Kompensation – P, BG, UB, ST Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten/ Ansbach, ST Bayerischer Bauernverband, ST Öffentlichkeit Nr. 5
  • Prognose des Umweltzustands unter Berücksichtigung der Durchführung der Planung und einer Null-Variante – UB
  • Diskussion anderer Bauvarianten für die Planung, auch hinsichtlich der jeweiligen Umweltauswirkungen – UB, BG, ST Regierung von Mittelfranken / Höhere Landesplanungsbehörde, ST Planungsverband Region Westmittelfranken

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Be-bauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ schriftlich oder zur Niederschrift vor-gebracht werden. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Herrieden, 24.06.2021
gez.
Jechnerer
Erste Bürgermeisterin


Anlagen

BBP 15.4 Schrotfeld Plan Entwurf

Starkregenkartenausschnitt Entwurf