Logo Herrieden
Menu

Servicezeiten Rathaus

Telefon: 09825 808-0
Telefax: 09825 808-30
E-Mail: mail@herrieden.de

   Öffnungszeiten Bürgerbüro »

Montag und Mittwoch von 8:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag von 8:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 07:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Für all diese Zeiten können Sie einen Termin buchen, um Wartezeiten zu vermeiden.

  Zur Terminbuchung »

Alternativ können Sie auch ohne Terminbuchung ins Bürgerbüro kommen, müssen dann jedoch ggf. mit längeren Wartezeiten rechnen.

Alle anderen Abteilungen
erreichen Sie

Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Stadtschloss Herrieden

Stadtschloss Herrieden


Bürgerinformation verschiedener Nutzungs-Varianten.

Was kommt als Nächstes…

Die bisherigen Variantenplanungen für den Landesförderteil verfolgen folgende Nutzungen:

  • Höherpreisige Themen-Gastronomie mit großem Saal und Hotelzimmern
  • Höherpreisige Themen-Gastronomie mit großem Saal, einem Foyer und dafür weniger Hotelzimmern
  • Höherpreisige Themen-Gastronomie mit kleinem Saal und Hotelzimmern
  • Höherpreisige Themen-Gastronomie und Hotelbetrieb

Diese bisherigen Varianten wurden bewertet und das Ergebnis dem Stadtrat in der Klausur vom 16. November 2019 präsentiert. » Die detaillierte Bewertung der Varianten ist auf der Homepage der Stadt Herrieden abrufbar.

Inwiefern durch die bisherigen Variantenplanungen das Areal des Stadtschlosses zu einem Zentrum für die Herrieder Bürgerinnen und Bürger werden kann, wurde in der Stadtratsklausur vom 17. Oktober 2020 kontrovers diskutiert. Ebenso wurde die Notwendigkeit bzw. Größe eines weiteren Saals von den Fraktionen unterschiedlich bewertet. Wie der Übersicht zur qualitativen Bewertung zu entnehmen ist, überwiegen bei keiner der Varianten die positiven Bewertungen. Außerdem war in der Bürgerbeteiligung klar der Wunsch formuliert worden, dass das Stadtschloss für die Herrieder Bürgerinnen und Bürger begeh- und erlebbar sein soll. Im Fall eines Hotelbetriebs (Variante 3) blieben die Herrieder – abgesehen von Besuchen in der Erlebnisgastronomie – weitgehend außen vor, da erfahrungsgemäß nur wenige Menschen regelmäßig Urlaub in einem Hotel im Wohnort machen.

Die Varianten 0 , 1 und 2 sehen jeweils Gastronomie- und Hotelbetrieb in Kombination mit einem Saal vor, der je nach Variante unterschiedlich groß geplant wird. Dabei gilt: Umso größer der Saal ausfällt, umso weniger Hotelzimmer können untergebracht werden, wodurch die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Gastronomie gefährdet wird. Ein großer Saal bringt außerdem spezielle Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes und der Entfluchtung mit sich, was zu deutlich höheren Kosten führt. Ebenso verhält es sich mit dem Schallschutz, der bei einer Kombination von Veranstaltungssaal und Übernachtungsbetrieb in besonderer Weise gegeben sein muss.

Am 8. Juli 2015 wurde im Stadtrat nach ausführlicher Bürgerbeteiligung ein innovatives Nutzungskonzept präsentiert. Die Präsentation, das die » Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zusammenfasst, ist auf der Homepage der Stadt Herrieden abrufbar

Von diesem Konzept wurden im Rahmen der Sanierung des Bundesförderteils bereits zum Teil oder vollständig folgende Bausteine realisiert: Schlossgarten mit Schlosshof und Skulpturen des Museums auf dem Weg, Ratssitzungsaal/Bürgersaal, Biergarten, Hochzeitszimmer, Citymarketing (unser heutiges Stadtmarketing).

Im Nachgang zur Stadtratsklausur am 17.10. 2020 stellten sich der Ersten Bürgermeisterin zusammen mit der Verwaltung daher zwei Fragen:

  1. Ist es möglich, zentrale Bausteine der Nutzungsvarianten 0-3, nämlich Kulturgewölbe, Gastronomie und einen zusätzlichen Saal mit Foyer mit Elementen zu kombinieren, die als Ergebnis der Bürgerbeteiligung in das Nutzungskonzept von 2015 eingeflossen sind, aber bislang noch nicht realisiert sind: Verwaltung, Anlaufpunkt für Besucher, Tagungsmöglichkeit und Ausstellungsräume.
  2. Wie wirkt sich eine andere Nutzung, als die Nutzungen in den bisher untersuchten Varianten, auf die Förderung aus?

Die zweite Frage ließ sich in einem Gespräch mit Herrn Pickel von der Regierung rasch klären: Es macht für die Förderung keinen Unterschied, ob Hotelzimmer oder Büroräume realisiert werden.

Zur Beantwortung der ersten Frage waren mehrere Aspekte klärungsbedürftig. Zunächst musste geklärt werden, wie sich die Dächer von Bauteil B (Brauerei) und Bauteil A (Palas) nutzen lassen. Daher fand ein Gespräch mit Herrn Köllner (Bauamt Denkmalpflege) statt. Der bestätigte, dass es aus Sicht des Denkmalschutzes geeignete Möglichkeiten gibt, Licht in die Dächer zu bringen (beispielsweise durch Schleppgauben) und dass so eine Nutzung der Dachräume möglich ist. Außerdem wurde Architekt Pludra von Erster Bürgermeisterin Jechnerer beauftragt, skizzenhaft zu überprüfen, ob die Kombination von Gastronomie, Kulturgewölbe, Saal, Verwaltung, Anlaufpunkt für Besucher, Tagungsmöglichkeit und Ausstellungsräume in den Gebäudeteilen A und B Platz findet. Dabei sollte mindestens ein Treppenhaus so großzügig gestaltet sein, dass es als „Treppenhaus der Geschichte“ einem musealen Anspruch gerecht wird. In gleicherweise sollten auch die Flure so ausgelegt sein, dass sie als integrierte Ausstellungsflächen zur Verfügung stehen.

Diese Vorstudie liegt nun vor. Sie entspricht einer Planungsskizze, keinem fertigen Planungsentwurf. Aber sie zeigt, dass eine Kombination der genannten Elemente möglich ist.


Eine entscheidende Änderung zu den bisherigen Varianten stellt die zentrale Erschließung aller Geschosse des Palas über ein zentrales Treppenhaus mit Aufzug da.

Kellergeschoß des Palas: Kulturgewölbe, über zentrales Treppenhaus erreichbar.

Erdgeschoß:

Gastronomie (Platz reicht nicht für Themengastronomie, aber für Gastronomieangebote mit überschaubarem Bedarf an Nebenräumen: Speiselokal mit kleiner Karte, Café oder Bistrobetrieb), Servicezentrum für Bürger*innen und Besucher*innen und zentrales Treppenhaus

Erstes Obergeschoß: Lager/Archivräume

Zweites Obergeschoß:

WC-Bereich der Gastronomie, Lager/Archiv, Verwaltung und Zugang zum zweiten Treppenhaus (entkoppelter zweiter Rettungsweg der darüber liegenden Stockwerke)

Drittes Obergeschoß:

Verwaltung, Seminarräume, Foyer und Saal mit direkter Verbindung zu Gastronomie im EG durch Speiseaufzug innerhalb der sog. Malzdarre. Durch die integrierte Saallösung mit Foyer und direkter Verbindung zur Gastronomie sind vielfältige Nutzungen möglich: Konferenzen, Kulturveranstaltungen, Konzerte, Feiern

Viertes Obergeschoß: Verwaltung

Ein fünftes Obergeschoss im Palas stünde noch als weitere Ausbaureserve zur Verfügung. Alle Räume sind bei dieser Variante barrierefrei erreichbar.

Gebäudeteil C wurde bei der Vorstudie noch nicht berücksichtigt. Allerdings ist es vorstellbar, in den Räumen beispielsweise Bierbrauseminare abzuhalten.

Diese Vorstudie stellt eine wichtige Grundlage für die weiteren Beratungen dar. Bevor über das zukünftige Nutzungskonzept im Stadtrat beraten und entschieden wird, sollen die Bürger*innen erneut beteiligt werden. Sobald es die Pandemie zulässt, wird daher der Initiativkreis zum Stadtschloss zusammenkommen.

Hierzu wird öffentlich eingeladen.



Die Möglichkeit für Buchungen der Räume finden Sie auf der neuen Homepage des Stadtschlosses unter stadtschloss.herrieden.de